Suchergebnisse für ""
Aktuelles (268)
Mobilfunknetzbetreiber bzw. Telekommunikationsunternehmen bieten oftmals ihren Kunden einen verbilligten oder kostenlosen Kauf von Telekommunikationsgeräten an, wie z.B. Mobiltelefon, PDA’s, etc., wenn sich der Kunde verpflichtet, einen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abzuschließen oder den Vertrag um 24 Monaten zu verlängern. Mobilfunkanbieter nutzen die Möglichkeit, um Kunden zu gewinnen und um Kunden zu binden.
Ab dem Steuerjahr 2025 gilt für Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Jahressteuergesetz 2024) folgendes:
80 % statt bisher 2/3 der Aufwendungen von maximal EUR 6.000,00 jährlich können als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Insgesamt also ein Betrag in Höhe von EUR 4.800,00 pro Jahr pro Kind. Bis 2024 lag der abzugsfähige Betrag bei höchstens EUR 4.000,00.
Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss gekommen.
Am Sonntag war Thomas zu Besuch beim EHC Klostersee in Grafing. Der Jugendabteilung hat er hier EUR 5.000,00 gespendet. Wir freuen uns sehr, diese wertvolle Arbeit zu unterstützen und haben einen Verein ausgesucht, bei dem die Nachwuchsarbeit im Vordergrund steht.
Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UstG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 an die Vorgaben der EU-Richtline angepasst. Dadurch ergeben sich einige Änderungen.
Trägt ein Angehöriger die Kosten für die Pflege, kann dies steuerlich geltend gemacht werden. Der Ansatz erfolgt durch den Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, durch Ansatz als Unterhaltsleistung nach § 33a EStG oder als Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
Bei selbst erbrachten Pflegeleistungen ist kein Ansatz fiktiver Aufwendungen möglich.
Checklisten / Formulare (16)
Vorlage Fahrtenbuch
Falls Sie verpflichtet sind, ein Fahrtenbuch zu führen, finden Sie hier eine Vorlage. Wichtig: stellen Sie die Unveränderbarkeit des Fahrtenbuches sicher! Zudem ist das Fahrtenbuch zeitnah zu führen.Checkliste Haushaltnahe Dienstleistungen
HandwerkerleistungenStellenangebote (4)
Du bist auf der Suche nach neuen Herausforderungen?
Du willst ein tolles Team um dich herum?
Du kennst dich mit Löhnen und Fibus aus?
Wir lieben Steuern – du auch?
Du bist Steuerberaterin oder Steuerberater und …
… liebst neue Herausforderungen?
… sehnst dich nach einem guten Betriebsklima?
… legst viel Wert auf eine gesunde Work-Life-Balance?
… möchtest in einer modernen und voll digitalen Kanzlei arbeiten?
Worauf wartest du noch? Nimm Kontakt mit uns auf! Telefon: 08106/2412-0 oder per E-Mail: dlex@stb-siegel.de
Du bist Steuerfachangestellte/r oder Steuerfachwirt:in mit Berufserfahrung? Eine gesunde Work-Life-Balance liegt dir am Herzen?
Flache Hierarchien sind dir genauso wichtig, wie ein hilfsbereites Team, das immer gemeinsam an Herausforderungen ran geht und optimale Lösungen findet? Das alles und noch viel mehr ist bei uns selbstverständlich.
Du suchst eine ausgezeichnete Ausbildung mit Zukunft, abwechslungsreicher Praxiserfahrung in einem hilfsbereiten, familiären Umfeld?
Dann bist du bei uns genau richtig.