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Steuerkanzlei Dr. Siegel

Die Steuerkanzlei Dr. Siegel ist Ihre erfahrene und digital ausgerichtete Steuerberatung im Raum München / Zorneding.

Seit über 50 Jahren begleiten wir Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen mit individuellen, praxisorientierten und rechtssicheren Lösungen – persönlich, zuverlässig und auf Augenhöhe.

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Unsere Leistungen für Sie

Unser Ziel ist eine individuelle und bedarfsgerechte Steuerberatung, die sich an den persönlichen und unternehmerischen Anforderungen unserer Mandantschaft orientiert. Durch persönliche Betreuung, kontinuierliche Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schaffen wir die Grundlage für eine langfristige und erfolgreiche Partnerschaft.

Karriere

Komm zu uns ins Team!

Wir freuen uns über Verstärkung für unsere ca. 30 Talente, die bereits unsere Mandantinnen und Mandanten betreuen. Unser Ziel ist es, die besten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu finden und sie langfristig in ihrer individuellen beruflichen Entwicklung zu begleiten.

Aktuelles aus dem Steuerrecht

07 Okt. 2026

Vermietung nahe Angehörige

Eine Vermietung an Kinder, Eltern oder andere nahestehende Personen kann steuerlich ebenso anerkannt werden wie eine Vermietung an fremde Dritte. Entscheidend sind zwei getrennte Prüfungen: Ist das Mietverhältnis ernsthaft vereinbart und wie unter Fremden tatsächlich durchgeführt? Und erreicht die vereinbarte Miete die gesetzlichen Schwellen im Verhältnis zur ortsüblichen Marktmiete? Werden diese Anforderungen verfehlt, kann der Werbungskostenabzug teilweise oder vollständig entfallen.

01 Okt. 2026

Monatsinformationen Oktober 2026

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreispauschale als steuerpflichtiger Arbeitslohn behandelt werden durfte und dass diese einkommensabhängige Besteuerung verfassungsgemäß ist.
Die Übertragung von Immobilien auf den Ehegatten im Rahmen einer Scheidungsfolgenvereinbarung kann ein steuerpflichtiges privates Veräußerungsgeschäft darstellen. Entscheidend ist, ob die Übertragung gegen den Verzicht auf vermögensrechtliche Ansprüche erfolgt.
Wer eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer eines Gebäudes geltend machen möchte, muss diese nachvollziehbar nachweisen. Laut Finanzgericht München kann dabei auch ein auf der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) basierendes Verkehrswertgutachten ausreichend sein.

04 Sep. 2026

Verkauf gebrauchter Maschinen durch pauschalierende Landwirte ab 1. Juli 2026

Wichtige Änderung bei der Umsatzsteuer
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, ist ab dem 1. Juli 2026 eine wichtige Änderung beim Verkauf gebrauchter Maschinen und sonstiger Anlagegüter zu beachten.

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