Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Steuerkanzlei Dr. Siegel

Sie möchten sich über Neuigkeiten aus der Steuerwelt informieren?

Infobriefe zu den unterschiedlichsten Themen aus der Steuerwelt
Checklisten und Formulare zum Download

Du suchst eine neuen Job in einem sympathischen Team?

Wir haben offene Stellen und freuen uns sehr, wenn du Kontakt mit uns aufnimmst.
Über deinen neuen Arbeitsplatz kannst du dich hier informieren.

Lernen Sie unsere Kanzlei kennen

Unsere Leistungen für Sie

Unser Ziel ist es, unseren Mandantinnen und Mandanten individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen anzubieten und durch persönliche Betreuung und intensive Kommunikation eine optimale und langfristige Partnerschaft zu erzielen.

Karriere

Komm zu uns ins Team!

Wir freuen uns über Verstärkung für unsere ca. 30 Talente, die bereits unsere Mandantinnen und Mandanten betreuen. Unser Ziel ist es, die besten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu finden und diese auf ihrem individuellen Weg zu begleiten.

Aktuelles und Fachinformationen

13 Jan. 2026

Änderungen ab 01.01.2026 im Gemeinnützigkeitsrecht – Das müssen Vereine jetzt wissen

Zum 01.01.2026 treten durch das Steueränderungsgesetz 2025 zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft. Betroffen sind insbesondere gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Neuregelungen umfassen unter anderem höhere Freibeträge im Ehrenamt, angehobene Umsatz- und Zweckbetriebsgrenzen, Erleichterungen bei der zeitnahen Mittelverwendung, neue Vorgaben zur Umsatzsteuer sowie die Anerkennung von E-Sport als gemeinnützigen Zweck. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten steuerlichen Änderungen für gemeinnützige Organisationen ab 2026 und deren praktische Auswirkungen.

07 Jan. 2026

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Teileinkünfteverfahren

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten, so werden Einkünfte aus der Veräußerung dieser Anteile unabhängig von der Höhe der Beteiligung stets als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert nach § 15 EStG. Wenn nun aber eine natürliche Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft und dabei wesentlich beteiligt ist, regelt der § 17 EStG die Besteuerung. Die Veräußerungsergebnisse hieraus unterliegen der Einkommensteuerpflicht.

07 Jan. 2026

Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung oder Werk-/Dienstvertrag

Der Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere über ausländische Unternehmen, erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, da die Abgrenzung zwischen Werk- bzw. Dienstvertrag und
Arbeitnehmerüberlassung weitreichende arbeits-, sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

Instagram