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Steuerkanzlei Dr. Siegel

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Unsere Leistungen für Sie

Unser Ziel ist es, unseren Mandantinnen und Mandanten individuell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen anzubieten und durch persönliche Betreuung und intensive Kommunikation eine optimale und langfristige Partnerschaft zu erzielen.

Karriere

Komm zu uns ins Team!

Wir freuen uns über Verstärkung für unsere ca. 30 Talente, die bereits unsere Mandantinnen und Mandanten betreuen. Unser Ziel ist es, die besten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu finden und diese auf ihrem individuellen Weg zu begleiten.

Aktuelles und Fachinformationen

08 Mai 2025

Kurzfristige Beschäftigungen und Besonderheiten

Es handelt sich hierbei um gelegentliche Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden und eine nicht regelmäßige Tätigkeit erfordern, die vor Beginn zeitlich auf drei Monate (Kalender- und Zeitmonate) oder 70 Arbeitstage (auch kalenderjahrüberschreitend) begrenzt sind. Es ist daher ein befristeter Arbeitsvertrag empfehlenswert. Eine nicht regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit setzt voraus, dass unregelmäßige Arbeitszeiten vorliegen und der Mitarbeiter gelegentlich bzw. auf Abruf eingesetzt wird.

08 Mai 2025

Urlaubsanspruch, Mutterschutz und Elternzeit

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers bleibt bei einer Kündigung bestehen und richtet sich in erster Linie nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes. Gegebenenfalls können individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag ebenfalls rechtlich bindend sein. Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer bis zu seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat.

30 Apr. 2025

Monatsinformation Mai 2025

Der Solidaritätszuschlag bleibt verfassungsgemäß, solange sein Zweck, die Finanzierung wiedervereinigungsbedingter Aufgaben, nicht offensichtlich weggefallen ist. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurück.

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