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Steuerkanzlei Dr. Siegel

Die Steuerkanzlei Dr. Siegel ist Ihre erfahrene und digital ausgerichtete Steuerberatung im Raum München / Zorneding.

Seit über 50 Jahren begleiten wir Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen mit individuellen, praxisorientierten und rechtssicheren Lösungen – persönlich, zuverlässig und auf Augenhöhe.

Infobriefe zu den unterschiedlichsten Themen aus der Steuerwelt
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Unsere Leistungen für Sie

Unser Ziel ist eine individuelle und bedarfsgerechte Steuerberatung, die sich an den persönlichen und unternehmerischen Anforderungen unserer Mandantschaft orientiert. Durch persönliche Betreuung, kontinuierliche Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schaffen wir die Grundlage für eine langfristige und erfolgreiche Partnerschaft.

Karriere

Komm zu uns ins Team!

Wir freuen uns über Verstärkung für unsere ca. 30 Talente, die bereits unsere Mandantinnen und Mandanten betreuen. Unser Ziel ist es, die besten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu finden und sie langfristig in ihrer individuellen beruflichen Entwicklung zu begleiten.

Aktuelles aus dem Steuerrecht

02 Sep. 2026

Monatsinformation September 2026

Aufwendungen für Fahrten zur Pflege und Unterstützung eines nahen Angehörigen sind nicht als außergewöhnliche Belastungen abziehbar, wenn sie dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig entstehen. Die seit 2021 geltende Neuregelung des Pflege-Pauschbetrags ändert daran nichts. Aufwendungen, die durch die persönliche Pflege veranlasst sind, werden grundsätzlich durch den Pflege-Pauschbetrag abgegolten. So entschied das Finanzgericht Münster.

02 Sep. 2026

Steuerliche Abzugsfähigkeit von Spenden

Spenden sind grundsätzlich steuerlich als Sonderausgaben abziehbar. Hierbei sind folgende wichtige Punkte zu beachten:

30 Juli 2026

Monatsinformationen August 2026

Der Bundesfinanzhof entschied, dass die von den Gutachterausschüssen ermittelten Vergleichspreise für Immobilien maßgebend und daher von der Finanzverwaltung und den Steuerpflichtigen bei der Grundstücksbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer heranzuziehen sind. Die finanzgerichtliche Kontrolle der Vergleichspreise beschränke sich auf offensichtliche Unrichtigkeiten.
Noch bis zum 31.12.2026 ist die Ausstellung von E-Rechnungen freiwillig. Bei einem Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers bis 800.000 Euro verlängert sich diese Frist noch bis zum Ablauf des Jahres 2027. Was Unternehmen bei der E-Rechnungspflicht im Allgemeinen beachten müssen, wird in einem ersten Teil in dieser Ausgabe aufgezeigt. In der kommenden Ausgabe für September wird es im zweiten Teil um die Besonderheiten bei der Erteilung einer E-Rechnung gehen.

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