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Steuerkanzlei Dr. Siegel

Die Steuerkanzlei Dr. Siegel ist Ihre erfahrene und digital ausgerichtete Steuerberatung im Raum München / Zorneding.

Seit über 50 Jahren begleiten wir Unternehmen, Selbständige und Privatpersonen mit individuellen, praxisorientierten und rechtssicheren Lösungen – persönlich, zuverlässig und auf Augenhöhe.

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Unsere Leistungen für Sie

Unser Ziel ist eine individuelle und bedarfsgerechte Steuerberatung, die sich an den persönlichen und unternehmerischen Anforderungen unserer Mandantschaft orientiert. Durch persönliche Betreuung, kontinuierliche Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit schaffen wir die Grundlage für eine langfristige und erfolgreiche Partnerschaft.

Karriere

Komm zu uns ins Team!

Wir freuen uns über Verstärkung für unsere ca. 30 Talente, die bereits unsere Mandantinnen und Mandanten betreuen. Unser Ziel ist es, die besten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu finden und sie langfristig in ihrer individuellen beruflichen Entwicklung zu begleiten.

Aktuelles aus dem Steuerrecht

03 Feb. 2026

Monatsinformation Februar 2026

Das Recht auf Teilhabe am staatlichen Studienangebot begründet auch in Fällen zulassungsbeschränkter Studiengänge keinen Anspruch auf Berücksichtigung von Kosten eines Auslandsstudiums als außergewöhnliche Belastungen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.

13 Jan. 2026

Änderungen ab 01.01.2026 im Gemeinnützigkeitsrecht – Das müssen Vereine jetzt wissen

Zum 01.01.2026 treten durch das Steueränderungsgesetz 2025 zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft. Betroffen sind insbesondere gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Neuregelungen umfassen unter anderem höhere Freibeträge im Ehrenamt, angehobene Umsatz- und Zweckbetriebsgrenzen, Erleichterungen bei der zeitnahen Mittelverwendung, neue Vorgaben zur Umsatzsteuer sowie die Anerkennung von E-Sport als gemeinnützigen Zweck. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten steuerlichen Änderungen für gemeinnützige Organisationen ab 2026 und deren praktische Auswirkungen.

07 Jan. 2026

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Teileinkünfteverfahren

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten, so werden Einkünfte aus der Veräußerung dieser Anteile unabhängig von der Höhe der Beteiligung stets als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert nach § 15 EStG. Wenn nun aber eine natürliche Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft und dabei wesentlich beteiligt ist, regelt der § 17 EStG die Besteuerung. Die Veräußerungsergebnisse hieraus unterliegen der Einkommensteuerpflicht.

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