Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

04 Dez 2023
03 Dez 2023
02 Dez 2023

Adventskalender Türchen 2

Türchen 2 unseres Adventskalenders wird geöffnet. Die Spende kommt der Bayerischen Krebsgesellschaft zugute.

01 Dez 2023

Adventskalender Türchen 1

Türchen 1 unseres Spenden-Adventskalender wird geöffnet:)

30 Nov 2023

Adventskalender in Form von Spenden

Dieses Jahr haben wir die Möglichkeit im Rahmen eines Adventskalenders, Gutes zu tun. Thomas stellt jedem Mitarbeiter EUR 50,00 zur Verfügung, die er/sie dann eine gemeinnützige Einrichtung aus der Umgebung spenden darf. Wir finden das eine tolle Aktion und freuen uns sehr darüber. Danke, lieber Thomas.

07 Nov 2023
07 Nov 2023

Steuerliche Behandlung von Geldspenden

Kurz vor Weihnachten ist es meistens üblich, dass Unternehmen bzw. Unternehmer, sprich GmbH´s, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Selbstständige oder Privatpersonen, gerne spenden. Aber wie wirkt sich das eigentlich auf die Einkommensteuer aus?
Je nach Rechtsform werden die Spenden vom Finanzamt unterschiedlich behandelt.

07 Mai 2023
28 Mrz 2023

Das neue Nachweisgesetz

Im deutschen Nachweisgesetzt (NachwG) werden die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses festgehalten, nach welchen sich Arbeitsgeber richten müssen. Dies kann in Form eines Arbeitsvertrages oder in einer anderen Niederschrift passieren. Aufgrund der EU-Richtlinie 2019/1152, die eine transparente, einheitliche und vorhersehbare Beschäftigung, also bessere Arbeitsbedingungen, garantieren soll, wurde zum 1. August 2022 das Nachweisgesetz geändert. Bisherigen Pflichtangaben wurden erweitert, bzw. müssen konkreter festgehalten werden.

17 Nov 2022

Inflationsausgleichsprämie

Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitsgeber ihren Beschäftigen steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag bis zu EUR 3.000,00 gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag sowie der Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitsgeber. Der Begünstigungszeitraum wurde bis zum 31.12.2024 befristet.