Die Neustarthilfe ist ab sofort beantragbar. Wer diese beantragen darf und Infos zum Prozedere, fasst Thomas im Video zusammen.
Das Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, unterliegen jedoch nach geltender Rechtslage dem Progressionsvorbehalt.
Verlustabzug – das betrifft Unternehmen, die keinen Gewinn erwirtschaftet haben. Damit die Verluste steuerlich nicht verloren gehen, gibt es die Möglichkeit des Verlustabzuges. Wie das genau funktioniert und was es bedeutet, erklärt Thomas wieder kompakt in diesem Video.
Soloselbstständige sind von der Pandemie besonders betroffen. Warum das so ist und wie die beschlossene Neustarthilfe genau aussieht, fasst Thomas in diesem Video kompakt zusammen.
Aktuell sein Erspartes zu investieren, ist eine Herausforderung. Immobilien sind gerade in den Ballungsräumen sehr teuer geworden, Finanzprodukte bringen kaum noch Rendite und in Aktien mag sich nicht jeder wagen.
Eine Alternative dazu stellt für manche der Kauf von Edelmetallen, also vor allem Gold, Silber, Platin, Palladium und Rhodium dar. Dass beim Kauf und Verkauf stets auch an das Finanzamt
gedacht werden muss, versteht sich von selbst. Zwei Steuerarten sind dabei im Wesentlichen zu beachten:
Alle Infos und Besonderheiten zur Überbrückungshilfe III fasst Thomas kompakt in diesem Video zusammen.
Das Jahressteuergesetz 2020, das am 16.12.2020 vom Bundestag beschlossen und dem der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt hat, enthält auch Gesetzesänderungen, die Vereine betreffen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte in einer Übersicht zusammengestellt
Jeder Verein ist bestrebt als gemeinnützig zu gelten. Denn daraus ergeben sich Vorteile, wie z. B. Spendenquittungen ausstellen zu dürfen, die Möglichkeit öffentliche Zuschüsse abgreifen zu können, Einnahmen des Zweckbetriebes dem ermäßigten Umsatzsteuersatz zu unterwerfen und Steuerfreigrenzen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Viele Arbeitnehmer möchten oder müssen ihr Gehalt durch zusätzliche geringfügige Beschäftigungen – dem Minijob – aufbessern. Im Normalfall ist eine geringfügige Beschäftigung neben der versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung für den Minijobber, bis auf den Aufstockungsbetrag zur Rentenversicherung, abgabenfrei. Von den Beiträgen in die Rentenversicherung kann sich der Minijobber jedoch auf Antrag befreien lassen, sodass alle Bezüge für ihn abgabenfrei bleiben.
Beiträge zur Sozialversicherung müssen abgeführt werden.
Immer mehr Rentner üben einen Minijob aus. Sozialversicherungsrechtlich sind sie unter den gleichen Gesichtspunkten zu beurteilen wie andere Minijobber auch. Dennoch sind bei Rentnern einige Besonderheiten zu beachten.