Zum 01.01.2026 treten durch das Steueränderungsgesetz 2025 zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft. Betroffen sind insbesondere gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Neuregelungen umfassen unter anderem höhere Freibeträge im Ehrenamt, angehobene Umsatz- und Zweckbetriebsgrenzen, Erleichterungen bei der zeitnahen Mittelverwendung, neue Vorgaben zur Umsatzsteuer sowie die Anerkennung von E-Sport als gemeinnützigen Zweck. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten steuerlichen Änderungen für gemeinnützige Organisationen ab 2026 und deren praktische Auswirkungen.
Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten, so werden Einkünfte aus der Veräußerung dieser Anteile unabhängig von der Höhe der Beteiligung stets als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert nach § 15 EStG. Wenn nun aber eine natürliche Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft und dabei wesentlich beteiligt ist, regelt der § 17 EStG die Besteuerung. Die Veräußerungsergebnisse hieraus unterliegen der Einkommensteuerpflicht.
Der Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere über ausländische Unternehmen, erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, da die Abgrenzung zwischen Werk- bzw. Dienstvertrag und
Arbeitnehmerüberlassung weitreichende arbeits-, sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde.
Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird. Der Bundesfinanzhof hat sich mit diesem Beschluss von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegrenzt.
Am Ende jeden Jahres gibt es die meisten steuerlichen Änderungen. Welche das für das Jahr 2022 sind, lesen Sie hier.
Da unsere Weihnachtsfeier dieses Jahr aufgrund von Corona ausfallen musste, tun wir mit dem Geld etwas Gutes.
Im Jahr 2018 wurde eine gesetzliche Zuschusspflicht auf Entgeltumwandlungen eingeführt. Ziel ist die Weitergabe der aufgrund der Entgeltumwandlung gesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags in die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzahlen.
Natürlich sind wir nach wie vor für Sie da. Wie Sie uns im Moment am besten erreichen und Termine wahrnehmen, erklärt Prof. Dr. Siegel im Video.
Für viele Beschäftigte änderte sich das Arbeitsleben mit dem ersten Lockdown im März 2020 schlagartig. Sie starteten in eine lange Periode des Homeoffice bzw. Kurzarbeit und pendelten nicht mehr täglich zu Arbeit.
Am 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält Unternehmen betreffende Änderungen bezüglich des Transparenzregisters. Bisher mussten sich lediglich Firmen in das Transparenzregister eintragen, wenn nicht alle erforderlichen Informationen in anderen Registern (insbesondere Handelsregister) eingetragen waren. Durch das TraFinG sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet.
