Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

10 Juli 2025

Aufmerksamkeit im betrieblichen Interesse und Betriebsveranstaltungen

Eine Aufmerksamkeit im betrieblichen Interesse, wie z.B. Betriebsessen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (z. B. betriebliche Situationen), ist lohnsteuerfrei für den Mitarbeiter, wenn der Wert pro Mahlzeit EUR 60,00 nicht übersteigt.

09 Juli 2025

Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen

Privathaushalte können durch den Einsatz von Dienstleistern und Handwerkern steuerlich profitieren: unter bestimmten Voraussetzungen lässt sich ein Teil der Arbeitskosten direkt von der Einkommensteuer abziehen (§ 35a EStG).

01 Juli 2025

Monatsinformation Juli 2025

Wird ein Grundstück innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung übertragen und übernimmt der neue Eigentümer die auf dem Grundstück lastenden Schulden, liegt ein steuerbares „privates Veräußerungsgeschäft“ vor. Die Übernahme von Schulden anlässlich des Erwerbs eines Wirtschaftsguts stellt lt. Bundesfinanzhof eine entgeltliche Gegenleistung dar.

18 Juni 2025

Besteuerung von Kryptowerten und neue Meldepflichten ab 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein Schreiben veröffentlicht, das die Umsetzung der neuen Meldepflichten für Kryptowerte konkretisiert. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen DAC8-Richtlinie (EU-Richtlinie zur Zusammenarbeit der Steuerbehörden).

18 Juni 2025

Verdienstgrenze Minijob

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf EUR 12,82 pro Stunde angehoben. Daraus resultieren Änderungen bei der Verdienstgrenze von Minijobbern. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten Regelungen zur neuen Verdienstgrenze, zum schwankenden Verdienst sowie zum gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten dieser Grenze.

04 Juni 2025

Monatsinformation Juni 2025

Abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung vertritt der Bundesfinanzhof nunmehr die Auffassung, dass zur Ermittlung der Gesamtfahrzeugkosten in einem Veranlagungszeitraum eine Leasingsonderzahlung nicht sogleich in vollem Umfang zu berücksichtigen ist.
In einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen privaten Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gelte auch dann, wenn der Steuerpflichtige zwangsweise (wie in Zeiten der Corona-Pandemie) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.

08 Mai 2025

Kurzfristige Beschäftigungen und Besonderheiten

Es handelt sich hierbei um gelegentliche Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden und eine nicht regelmäßige Tätigkeit erfordern, die vor Beginn zeitlich auf drei Monate (Kalender- und Zeitmonate) oder 70 Arbeitstage (auch kalenderjahrüberschreitend) begrenzt sind. Es ist daher ein befristeter Arbeitsvertrag empfehlenswert. Eine nicht regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit setzt voraus, dass unregelmäßige Arbeitszeiten vorliegen und der Mitarbeiter gelegentlich bzw. auf Abruf eingesetzt wird.

08 Mai 2025

Urlaubsanspruch, Mutterschutz und Elternzeit

Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers bleibt bei einer Kündigung bestehen und richtet sich in erster Linie nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes. Gegebenenfalls können individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag ebenfalls rechtlich bindend sein. Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer bis zu seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat.

30 Apr. 2025

Monatsinformation Mai 2025

Der Solidaritätszuschlag bleibt verfassungsgemäß, solange sein Zweck, die Finanzierung wiedervereinigungsbedingter Aufgaben, nicht offensichtlich weggefallen ist. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurück.

30 Apr. 2025

Gutachterausschuss veröffentlicht Vergleichsfaktoren für den Landkreis Ebersberg

Mit Datum vom 12.02.2025 hat der Gutachterausschuss für den Landkreis Ebersberg Vergleichsfaktoren zur Bewertung von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenendhäusern veröffentlicht. Jeweils enthalten sind Zweifamilienhäuser sowie Einliegerwohnungen. Die Vergleichsfaktoren leiten sich aus Verkäufen aus den Jahren 2022 und 2023 ab und sind für alle Bewertungen ab dem 01.01.2024 anzuwenden.