Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

22 Okt. 2026

Digitale Entgeltunterlagen werden ab 01.01.2027 verpflichtend

Zum 01.01.2027 endet die bisher bestehende Möglichkeit, sich von der Verpflichtung zur elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen befreien zu lassen. Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße sind damit verpflichtet, die nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften relevanten Entgeltunterlagen elektronisch zu führen und für Prüfungen der Sozialversicherung entsprechend vorzuhalten. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere § 8 Abs. 2 und 3 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Hierzu gehören – je nach Beschäftigungsverhältnis – beispielsweise bestimmte Nachweise und Erklärungen zur Sozialversicherung, Unterlagen zur Versicherungsfreiheit bzw. -pflicht, Nachweise zu Beschäftigungen sowie weitere für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erforderliche Dokumente.

07 Jan. 2026

Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung oder Werk-/Dienstvertrag

Der Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere über ausländische Unternehmen, erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, da die Abgrenzung zwischen Werk- bzw. Dienstvertrag und
Arbeitnehmerüberlassung weitreichende arbeits-, sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

01 Dez. 2021

Ende der Übergangsfrist für Arbeitgeber:innen zur Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlungen zum 31.12.2021

Im Jahr 2018 wurde eine gesetzliche Zuschusspflicht auf Entgeltumwandlungen eingeführt. Ziel ist die Weitergabe der aufgrund der Entgeltumwandlung gesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags in die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzahlen.

01 Juni 2021

Steuerliche Behandlung Privatnutzung eines Firmenwagens

Erhält der/die Arbeitnehmer:in (AN) von seinem/-r Arbeitgeber:in (AG) einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der geldwerte Vorteil (= Sach / Leistung die der AN zusätzlich zum Arbeitslohn vom AG erhält) beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn zur versteuern. Dies erfolgt über die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung.