Zum 01.01.2027 endet die bisher bestehende Möglichkeit, sich von der Verpflichtung zur elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen befreien zu lassen. Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße sind damit verpflichtet, die nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften relevanten Entgeltunterlagen elektronisch zu führen und für Prüfungen der Sozialversicherung entsprechend vorzuhalten. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere § 8 Abs. 2 und 3 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Hierzu gehören – je nach Beschäftigungsverhältnis – beispielsweise bestimmte Nachweise und Erklärungen zur Sozialversicherung, Unterlagen zur Versicherungsfreiheit bzw. -pflicht, Nachweise zu Beschäftigungen sowie weitere für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erforderliche Dokumente.
Der Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere über ausländische Unternehmen, erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, da die Abgrenzung zwischen Werk- bzw. Dienstvertrag und
Arbeitnehmerüberlassung weitreichende arbeits-, sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Viele Unternehmen greifen heute auf freie Mitarbeiter oder externe Fachkräfte zurück. Das ist flexibel, spart Kosten und ermöglicht den schnellen Einsatz von Spezialisten. Doch Vorsicht: Wenn eine scheinbar selbständige Tätigkeit in Wirklichkeit wie ein normales Arbeitsverhältnis organisiert ist, droht der Verdacht der Scheinselbständigkeit – mit oft teuren Folgen für den Auftraggeber.
Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden Programme zur Gesundheitsförderung und Fitness an. Neben den positiven Effekten aus Motivation, Leistungsfähigkeit und Teamgeist stellen sich regelmäßig Fragen zur steuerlichen Behandlung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.
Die Übertragung von Immobilien unter Vorbehalt eines Nießbrauchs hat sich als effektive Gestaltungsmöglichkeit zur steueroptimierten Vermögensnachfolge etabliert. In vielen Fällen möchten Eltern ihren Kindern eine vermietete oder selbst genutzte Immobilie zu Lebzeiten übertragen, dabei aber weiterhin von den Nutzungen profitieren oder ihre Wohnsituation absichern. Das Nießbrauchrecht bietet hierfür die passende Lösung: Der Übergeber überträgt das zivilrechtliche Eigentum, behält sich jedoch das Recht vor, die Immobilie weiterhin selbst zu nutzen oder die Mieteinnahmen zu vereinnahmen. Diese Konstellation hat nicht nur
praktische, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile.
Eine Aufmerksamkeit im betrieblichen Interesse, wie z.B. Betriebsessen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (z. B. betriebliche Situationen), ist lohnsteuerfrei für den Mitarbeiter, wenn der Wert pro Mahlzeit EUR 60,00 nicht übersteigt.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf EUR 12,82 pro Stunde angehoben. Daraus resultieren Änderungen bei der Verdienstgrenze von Minijobbern. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten Regelungen zur neuen Verdienstgrenze, zum schwankenden Verdienst sowie zum gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten dieser Grenze.
Es handelt sich hierbei um gelegentliche Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden und eine nicht regelmäßige Tätigkeit erfordern, die vor Beginn zeitlich auf drei Monate (Kalender- und Zeitmonate) oder 70 Arbeitstage (auch kalenderjahrüberschreitend) begrenzt sind. Es ist daher ein befristeter Arbeitsvertrag empfehlenswert. Eine nicht regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit setzt voraus, dass unregelmäßige Arbeitszeiten vorliegen und der Mitarbeiter gelegentlich bzw. auf Abruf eingesetzt wird.
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers bleibt bei einer Kündigung bestehen und richtet sich in erster Linie nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes. Gegebenenfalls können individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag ebenfalls rechtlich bindend sein. Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer bis zu seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat.
In der Praxis der Startup-Szene stellt sich immer wieder die Herausforderung, dass junge Unternehmen auf der einen Seite über wenig Finanzmittel verfügen und auf der anderen Seite qualifizierte Mitarbeiter gewinnen wollen. Ein Anreiz ins Unternehmen zu kommen kann sein, an dem Unternehmen beteiligt zu werden, um an dem zukünftigen Erfolg als Gesellschafter beteiligt zu sein.
