Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

22 Okt. 2026

E-Rechnungen – jetzt besteht Handlungsbedarf

Die nächste Stufe der verpflichtenden E-Rechnung steht unmittelbar bevor. Unternehmen sollten ihre Rechnungsprozesse daher spätestens jetzt überprüfen und technisch vorbereiten.
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ein einfaches PDF gilt dabei nicht als E-Rechnung. Anerkannte Formate sind insbesondere XRechnung und ZUGFeRD mit strukturierten Rechnungsdaten.

22 Okt. 2026

Digitale Entgeltunterlagen werden ab 01.01.2027 verpflichtend

Zum 01.01.2027 endet die bisher bestehende Möglichkeit, sich von der Verpflichtung zur elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen befreien zu lassen. Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße sind damit verpflichtet, die nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften relevanten Entgeltunterlagen elektronisch zu führen und für Prüfungen der Sozialversicherung entsprechend vorzuhalten. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere § 8 Abs. 2 und 3 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Hierzu gehören – je nach Beschäftigungsverhältnis – beispielsweise bestimmte Nachweise und Erklärungen zur Sozialversicherung, Unterlagen zur Versicherungsfreiheit bzw. -pflicht, Nachweise zu Beschäftigungen sowie weitere für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erforderliche Dokumente.

23 Juli 2026

Gewerbesteuer-Anrechnung nach § 35 EStG

Gewerbliche Einkünfte natürlicher Personen können sowohl mit Einkommensteuer als auch mit Gewerbesteuer belastet sein. Da die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar ist, ermöglicht § 35 EStG eine pauschale Anrechnung auf die tarifliche Einkommensteuer. Hiermit sollen steuerliche Nachteile gegenüber Freiberuflern, Land- und Forstwirten oder auch Kapitalgesellschaften ausgeglichen werden. Die Entlastung erfolgt jedoch nur innerhalb mehrerer gesetzlichen Höchstgrenzen und gleicht die Gewerbesteuer deshalb nicht in jedem Fall vollständig aus.

22 Apr. 2026

Verdeckte Gewinnausschüttung (vGA)

Unter der verdeckten Gewinnausschüttung versteht man Vorteile, die eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis heraus zuwendet und sich hieraus
Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensminderungen bei der Kapitalgesellschaft ergeben, die nicht auf einem offenen Gewinnverteilungsbeschluss beruhen.

07 Jan. 2026

Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung oder Werk-/Dienstvertrag

Der Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere über ausländische Unternehmen, erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, da die Abgrenzung zwischen Werk- bzw. Dienstvertrag und
Arbeitnehmerüberlassung weitreichende arbeits-, sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.