kauft ein Arbeitnehmer bei seinem Arbeitgeber Genussrechte, können Erträge als Kapitaleinkünfte und nicht als Arbeitslohn besteuert werden. Der Bundesfinanzhof befasste sich in einem aktuellen Urteil mit sog. Mezzanine-Kapital.
Erträge aus der entgeltlichen Überlassung des Kryptowerts Bitcoin (sog. Krypto-Lending) unterliegen nicht der pauschalen Abgeltungsteuer, sondern sind nach Auffassung des Finanzgerichts Köln mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Der Bundesfinanzhof entschied in einer Rechtslage, wie sie häufiger bei der Weitergabe von Grundstücken nach einem Erbfall in der Erbengeneration anzutreffen ist. Ein Erbe wird durch den Erbfall Eigentümer eines Grundstücks, das aber von einem Miterben oder auch Nichterben genutzt wird und nach dem Willen des Erblassers auch auf Lebenszeit weiter genutzt werden soll.
Das Recht auf Teilhabe am staatlichen Studienangebot begründet auch in Fällen zulassungsbeschränkter Studiengänge keinen Anspruch auf Berücksichtigung von Kosten eines Auslandsstudiums als außergewöhnliche Belastungen. So entschied das Finanzgericht Düsseldorf.
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung Aufwendungen für einen Kfz-Stellplatz neben den Aufwendungen für die Mietwohnung als Werbungskosten in Abzug bringen kann.
Der Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere über ausländische Unternehmen, erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, da die Abgrenzung zwischen Werk- bzw. Dienstvertrag und
Arbeitnehmerüberlassung weitreichende arbeits-, sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde.
Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird. Der Bundesfinanzhof hat sich mit diesem Beschluss von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegrenzt.
Seit dem Sommer 2024 gibt es unseren Kanzlei Podcast „Steuerschlau“. Hier besprechen Mitarbeiter und Thomas aktuelle Themen und geben wertvolle Tipps.
Sie wollen unsere Kanzlei besser kennenlernen? Thomas war im Gespräch mit drei Mitarbeiterinnen, die Highlights haben wir in kurzen Videosequenzen für Sie bereit gestellt. Viel Spaß damit!
Zuwendungen eines Alleingesellschafters an eine gemeinnützige GmbH sind als Spenden abziehbar, auch wenn die gGmbH die Mittel (auch) zur Begleichung eines mit dem Zuwendenden geschlossenen Mietvertrags verwendet. Der Umstand eines gleich hohen Rückflusses als Miete begründet laut Finanzgericht Münster für sich genommen weder eine Gegenleistung noch den Wegfall der endgültigen wirtschaftlichen Belastung.
Überlässt eine GmbH ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer einen Pkw ohne klare Gestattung der Privatnutzung, entsteht kein Arbeitslohn und damit keine Lohnsteuerhaftung. Etwaige Privatfahrten wären vorrangig gesellschaftsveranlasst und damit eine verdeckte Gewinnausschüttung, so das Finanzgericht Düsseldorf.
Viele Unternehmen greifen heute auf freie Mitarbeiter oder externe Fachkräfte zurück. Das ist flexibel, spart Kosten und ermöglicht den schnellen Einsatz von Spezialisten. Doch Vorsicht: Wenn eine scheinbar selbständige Tätigkeit in Wirklichkeit wie ein normales Arbeitsverhältnis organisiert ist, droht der Verdacht der Scheinselbständigkeit – mit oft teuren Folgen für den Auftraggeber.
In Oberbayern ist die Vermietung von Ferienwohnungen weit verbreitet. Viele Immobilienbesitzer überlassen ein Haus oder eine Wohnung zeitweise an Urlaubsgäste. Die steuerliche Einordnung der Vermietung ist oft komplex: Wann handelt es sich noch um eine private Vermögensverwaltung, und wann wird daraus ein gewerblicher Betrieb mit entsprechenden steuerlichen Konsequenzen?
Das Bundesministerium der Finanzen hat die ertragsteuerliche Behandlung von Kryptowerten neu gefasst und die Fassung von 2022 ersetzt. Der Begriff „Kryptowerte“ dient u. a. nun als Oberbegriff; das Schreiben ist für Praxis und Deklaration maßgeblich.
Der Bundesfinanzhof hat in drei Urteilen zu den Voraussetzungen von § 20 Abs. 4a Satz 3 EStG entschieden und damit das Steuermodell mit Indexanleihen und Teilschuldverschreibungen gestoppt.
§ 147 Abs. 1 AO und § 257 Abs. 1 HGB verpflichten Unternehmen, Buchungsbelege, Rechnungen und sonstige steuerlich relevante Unterlagen ordnungsgemäß und lesbar für die Dauer der Aufbewahrungsfrist vorzuhalten. Für Rechnungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (§ 14b Abs. 1 UStG). Maßgeblich ist die Lesbarkeit während der gesamten Frist. Eine bloße Ablage des Originalbelegs genügt nicht, wenn der Beleg aufgrund der Materialeigenschaften unleserlich wird.
