Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

23 Nov 2023

Fristverlängerung bis 31.12.2023 – Steuerbefreiungsantrag für PV-Anlagen

Die Steuerbefreiung für kleinere PV-Anlagen (§3 Nr.72 EStG) gilt ab 01.01.2022. Aus Vereinfachungsgründen wird ohne weitere Prüfung unterstellt, dass kleinere PV-Anlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und es sich daher – unabhängig von der Verwendung des Stroms (Einspeisung oder Selbstnutzung) – nicht um ein Gewerbe, sondern um eine steuerlich unbeachtliche „Liebhaberei“ handelt. Maßgeblich für die Steuerbefreiung ist die Bruttoleistung (maßgebliche Leistung) nach dem Marktstammdatenregister.

29 Mrz 2023

PV-Anlagen Änderungen im Steuerrecht

Im Dezember 2022 hat der Bundesrat dem Jahressteuergesetz 2022 zugestimmt. Das Jahressteuergesetz wurde am 20.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet. Dieses Gesetz brachte erhebliche steuerliche Änderungen bei Photovoltaikanlagen und dies zum Teil rückwirkend ab 2022.

28 Mrz 2023

Das neue Nachweisgesetz

Im deutschen Nachweisgesetzt (NachwG) werden die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses festgehalten, nach welchen sich Arbeitsgeber richten müssen. Dies kann in Form eines Arbeitsvertrages oder in einer anderen Niederschrift passieren. Aufgrund der EU-Richtlinie 2019/1152, die eine transparente, einheitliche und vorhersehbare Beschäftigung, also bessere Arbeitsbedingungen, garantieren soll, wurde zum 1. August 2022 das Nachweisgesetz geändert. Bisherigen Pflichtangaben wurden erweitert, bzw. müssen konkreter festgehalten werden.

02 Feb 2023

Sofortmeldungen

Die Sofortmeldung ist eine Zusatzmeldung an die Deutsche Rentenversicherung, zu der einige Branchen verpflichtet sind. Sie dient der Bekämpfung illegaler Beschäftigungen. Welche Branchen betroffen sind und was von Unternehmen zu melden ist, lesen Sie hier.

19 Jan 2023

Selbständig Tätige in kleinen Unternehmen

Bei selbständig Tätigen in kleinen Unternehmen ist dringend zu raten, dass diese selbständig Tätigen einen Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht als selbständig Tätige in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen.

17 Nov 2022

Inflationsausgleichsprämie

Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitsgeber ihren Beschäftigen steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag bis zu EUR 3.000,00 gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag sowie der Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitsgeber. Der Begünstigungszeitraum wurde bis zum 31.12.2024 befristet.

05 Sep 2022

Wissenswertes zu Aufmerksamkeiten am Arbeitsplatz

Aufmerksamkeiten

Bloße Aufmerksamkeiten, die nicht zum Arbeitslohn gehören, sind Sachleistungen seitens des Arbeitsgebers, die auch in gesellschaftlichem Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner Zeit ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen (R 19.6 EStG). Dies gilt bis zu einer Freigrenze von EUR 60,00 (inkl. MwSt).

12 Jul 2022

EUR 300,00 Energiepreispauschale

Die Bundesregierung möchte die hohen Energiepreise durch eine einmalige Energiepreispauschale ausgleichen.
Die Auszahlung wird durch die Lohnabrechnung September 2022 erfolgen und beträgt je Arbeitnehmer:in EUR 300,00. Der Betrag ist lohnsteuerpflichtig, das heißt, als Auszahlungsbetrag bleibt ein, um den persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers, gekürzter Betrag.

01 Jun 2022

Steuererleichterungen 2022: Werbungskosten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale, Grundfreibetrag

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2022: Anhebung um EUR 200,00
Bisher wurden beim Lohnsteuerabzug bzw. in der Steuererklärung automatisch Werbungskosten in Höhe von EUR 1.000,00 pro Jahr berücksichtigt, wenn nicht höhere Kosten nachgewiesen wurden.

25 Mai 2022

Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter

Die Erwerbstätigkeit für Geflüchtete aus der Ukraine muss zuvor von der Ausländerbehörde erteilt werden. Die Ausländerbehörde wird bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Bereits bei einer Antragstellung werden die Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen.