Seit der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 gelten für Fondsanlagen – und damit auch für ETFs – einheitliche steuerliche Regelungen. Besonders wichtig ist dabei: Auch wenn ETFs nicht verkauft werden, kann dennoch eine Steuer anfallen – die sogenannte Vorabpauschale. Sie soll sicherstellen, dass thesaurierende Fonds (also solche, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen) steuerlich nicht bessergestellt sind als ausschüttende Fonds.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein Schreiben veröffentlicht, das die Umsetzung der neuen Meldepflichten für Kryptowerte konkretisiert. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen DAC8-Richtlinie (EU-Richtlinie zur Zusammenarbeit der Steuerbehörden).
Das BMEL hat ein Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ aufgelegt. Mit EUR 900.000,00 werden Waldbesitzer gefördert. Damit sollen zusätzliche Klimaschutz- und Biodiversitätsleistungen finanziert werden.
Ziel des Programms ist, stabile, anpassungsfähige und produktive Wälder zu erhalten und zu schaffen, Sicherung und Verbesserung der Biodiversität sowie den Wald als natürlichen Kohlenstoffspeicher Wald zu erhalten.
Welche Kriterien für die Förderung erfüllt sein müssen und wie diese beantrag wird, lesen Sie hier.
Die Einreichung der Schlussabrechnungen für die Überbrückungshilfen sowie die Einreichung der Endabrechnungen für die Neustarthilfen ist möglich.
Dabei besteht kein Wahlrecht, sondern eine Pflicht zur Einreichung. Sollte die Schlussabrechnung und/ oder die Endabrechnung nach einer bewilligten Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe nicht eingereicht werden, wird die Bewilligungsstelle die ausgezahlte Überbrückungshilfe/ Neustarthilfe zurückfordern
Alle Infos zur Überbrückungshilfe IV: Welcher Zeitraum gefördert wird, wer antragsberechtigt ist und was erstattet wird, erfahrt ihr unter anderem hier. Einige Aufwendungen sind unter anderem nicht mehr förderungsfähig. Details gibt es im Video.
Natürlich sind wir nach wie vor für Sie da. Wie Sie uns im Moment am besten erreichen und Termine wahrnehmen, erklärt Prof. Dr. Siegel im Video.
Für viele Beschäftigte änderte sich das Arbeitsleben mit dem ersten Lockdown im März 2020 schlagartig. Sie starteten in eine lange Periode des Homeoffice bzw. Kurzarbeit und pendelten nicht mehr täglich zu Arbeit.
Der FAQ Katalog zur Überbrückungshilfe III wurde angepasst. Wie die Neuerungen aussehen, verrät Thomas im Video.
Die Überbrückungshilfe III geht bis September 21 in die Verlängerung und trägt den Namen Überbrückungshilfe III Plus. Neu ist unter anderem: die Förderungen wurden erhöht und es gibt eine sogenannte Restart-Hilfe.
In den letzten Jahren war das Wetter immer wieder von Extremereignissen geprägt, die dem Wald zugesetzt haben. Durch Sturm, Dürre, Käferbefall, etc., sind große zusätzliche Mengen an Holz auf den Markt gekommen, die zu Verwerfungen auf dem Holzmarkt geführt haben.