Zum 01.01.2027 endet die bisher bestehende Möglichkeit, sich von der Verpflichtung zur elektronischen Führung bestimmter Entgeltunterlagen befreien zu lassen. Arbeitgeber, unabhängig von der Betriebsgröße sind damit verpflichtet, die nach den sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften relevanten Entgeltunterlagen elektronisch zu führen und für Prüfungen der Sozialversicherung entsprechend vorzuhalten. Rechtsgrundlage hierfür ist insbesondere § 8 Abs. 2 und 3 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV). Hierzu gehören – je nach Beschäftigungsverhältnis – beispielsweise bestimmte Nachweise und Erklärungen zur Sozialversicherung, Unterlagen zur Versicherungsfreiheit bzw. -pflicht, Nachweise zu Beschäftigungen sowie weitere für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung erforderliche Dokumente.
Der Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere über ausländische Unternehmen, erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, da die Abgrenzung zwischen Werk- bzw. Dienstvertrag und
Arbeitnehmerüberlassung weitreichende arbeits-, sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Alle Jahre wieder ist das Thema „Geschenke“ spätestens an Weihnachten in aller Munde. Wie wirken sich die Geschenke an meine Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde aus? Sind die Geschenke Betriebsausgaben? Im Folgenden werden wir Ihnen diese Fragen beantworten:
In den anstehenden Semesterferien werden wieder viele Studierende im Rahmen von Studentenjobs arbeiten. Hierbei gibt es sozialversicherungsrechtlich Einiges zu beachten. Die wichtigsten Punkte sind im nachfolgenden Beitrag zusammengefasst. Die steuerlich relevanten Punkte bei Studentenjobs wird der Autor in einem separaten Beitrag behandeln.
Falls Ihnen die Zeit für Haushaltsarbeiten fehlt oder Sie Hilfe beim Einkaufen o. Ä. brauchen, kann es sich steuerlich lohnen, einen Minijobber im Privathaushalt anzustellen.
