Ein Amazon-Business-Konto ist für Unternehmen besonders dann sinnvoll, wenn regelmäßig Waren über Amazon bestellt werden und dabei Lieferanten aus dem EU-Ausland oder aus Drittländern beteiligt sind. Ein Business-Konto darf nicht beliebig für alle Bestellungen verwendet werden. Steuerlich problematisch wird es sowohl dann, wenn private Käufe über ein Firmen-Businesskonto abgewickelt werden, als auch dann, wenn betriebliche Käufe über ein privates Amazon-Konto erfolgen.
Für Unternehmer ist ein Amazon-Business-Konto besonders dann sinnvoll, wenn Waren über Amazon aus einem Drittland bezogen werden, etwa aus China, den USA oder dem Vereinigten Königreich. In diesen Fällen liegt umsatzsteuerlich kein innergemeinschaftlicher Erwerb vor. Maßgeblich sind vielmehr die Regeln zur Einfuhr, zur Einfuhrumsatzsteuer und gegebenenfalls zum Zoll.
Für Unternehmer ist ein Amazon-Business-Konto vor allem aus umsatzsteuerlicher Sicht sinnvoll. Der entscheidende Vorteil liegt darin, dass die Umsatzsteuer-
Identifikationsnummer (USt-ID) hinterlegt und damit bei geschäftlichen Bestellungen korrekt verwendet werden kann. Amazon Business sieht hierfür eine Verwaltung der dem Unternehmenskonto zugeordneten USt-IdNrn. vor; zudem können bei vielen Artikeln Rechnungen mit Umsatzsteuerausweis direkt heruntergeladen werden.
Der Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere über ausländische Unternehmen, erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, da die Abgrenzung zwischen Werk- bzw. Dienstvertrag und
Arbeitnehmerüberlassung weitreichende arbeits-, sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.
Viele Unternehmen greifen heute auf freie Mitarbeiter oder externe Fachkräfte zurück. Das ist flexibel, spart Kosten und ermöglicht den schnellen Einsatz von Spezialisten. Doch Vorsicht: Wenn eine scheinbar selbständige Tätigkeit in Wirklichkeit wie ein normales Arbeitsverhältnis organisiert ist, droht der Verdacht der Scheinselbständigkeit – mit oft teuren Folgen für den Auftraggeber.
Immer mehr Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden Programme zur Gesundheitsförderung und Fitness an. Neben den positiven Effekten aus Motivation, Leistungsfähigkeit und Teamgeist stellen sich regelmäßig Fragen zur steuerlichen Behandlung. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Aspekte.
Der § 2b UStG regelt, wann juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) – also z. B. Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, Hochschulen – umsatzsteuerlich als Unternehmer gelten.
Eine Aufmerksamkeit im betrieblichen Interesse, wie z.B. Betriebsessen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (z. B. betriebliche Situationen), ist lohnsteuerfrei für den Mitarbeiter, wenn der Wert pro Mahlzeit EUR 60,00 nicht übersteigt.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf EUR 12,82 pro Stunde angehoben. Daraus resultieren Änderungen bei der Verdienstgrenze von Minijobbern. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten Regelungen zur neuen Verdienstgrenze, zum schwankenden Verdienst sowie zum gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten dieser Grenze.
Es handelt sich hierbei um gelegentliche Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden und eine nicht regelmäßige Tätigkeit erfordern, die vor Beginn zeitlich auf drei Monate (Kalender- und Zeitmonate) oder 70 Arbeitstage (auch kalenderjahrüberschreitend) begrenzt sind. Es ist daher ein befristeter Arbeitsvertrag empfehlenswert. Eine nicht regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit setzt voraus, dass unregelmäßige Arbeitszeiten vorliegen und der Mitarbeiter gelegentlich bzw. auf Abruf eingesetzt wird.
