E-Rechnungen – jetzt besteht Handlungsbedarf
Die nächste Stufe der verpflichtenden E-Rechnung steht unmittelbar bevor. Unternehmen sollten ihre Rechnungsprozesse daher spätestens jetzt überprüfen und technisch vorbereiten. Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ein einfaches PDF gilt dabei nicht als E-Rechnung. Anerkannte Formate sind insbesondere XRechnung und ZUGFeRD mit strukturierten Rechnungsdaten.