Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

05 Sep 2022

Wissenswertes zu Aufmerksamkeiten am Arbeitsplatz

Aufmerksamkeiten

Bloße Aufmerksamkeiten, die nicht zum Arbeitslohn gehören, sind Sachleistungen seitens des Arbeitsgebers, die auch in gesellschaftlichem Verkehr üblicherweise ausgetauscht werden und zu keiner Zeit ins Gewicht fallenden Bereicherung des Arbeitnehmers führen (R 19.6 EStG). Dies gilt bis zu einer Freigrenze von EUR 60,00 (inkl. MwSt).

03 Aug 2022

Imagefilm der Steuerkanzlei Dr. Siegel

Für was steht die Kanzlei? Wie arbeitet es sich in der Steuerkanzlei Dr. Siegel? Und was hat die Kanzlei mit Wald zu tun? Das sehen Sie in unserem aktuellen Imagefilm. Produziert wurde der Film von der Film- und Fernsehproduktionsfirma EVO 7 GmbH in München.

12 Jul 2022

EUR 300,00 Energiepreispauschale

Die Bundesregierung möchte die hohen Energiepreise durch eine einmalige Energiepreispauschale ausgleichen.
Die Auszahlung wird durch die Lohnabrechnung September 2022 erfolgen und beträgt je Arbeitnehmer:in EUR 300,00. Der Betrag ist lohnsteuerpflichtig, das heißt, als Auszahlungsbetrag bleibt ein, um den persönlichen Steuersatz des Arbeitnehmers, gekürzter Betrag.

29 Jun 2022

Digitalisierung der Steuerunterlagen mit DATEV Meine Steuern

Für unsere Mandantinnen und Mandanten gibt es jetzt die Möglichkeit des digitalen Datenaustausches der Steuerunterlagen. Dazu empfehlen wir die von der DATEV eG zur Verfügung gestellte Plattform „Meine Steuern“.

„Meine Steuern“ ermöglicht der Mandantschaft – nach Freischaltung eines Zugangs durch unsere Kanzlei – das revisionssichere Hochladen und Kategorisieren der Steuerunterlagen. Bereits unterjährig können Belege jederzeit auf die Plattformen hochgeladen werden. Die Belege sind revisionssicher und jederzeit verfügbar bei der DATEV eG gespeichert.

01 Jun 2022

Steuererleichterungen 2022: Werbungskosten-Pauschbetrag, Entfernungspauschale, Grundfreibetrag

Arbeitnehmer-Pauschbetrag 2022: Anhebung um EUR 200,00
Bisher wurden beim Lohnsteuerabzug bzw. in der Steuererklärung automatisch Werbungskosten in Höhe von EUR 1.000,00 pro Jahr berücksichtigt, wenn nicht höhere Kosten nachgewiesen wurden.

25 Mai 2022

Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter

Die Erwerbstätigkeit für Geflüchtete aus der Ukraine muss zuvor von der Ausländerbehörde erteilt werden. Die Ausländerbehörde wird bereits bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, auch wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht, den Aufenthaltstitel eintragen, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Bereits bei einer Antragstellung werden die Ausländerbehörden sogenannte Fiktionsbescheinigungen ausstellen.

12 Mai 2022

Vorstellung Ausbildung Steuerfachangestellte:r und Kauffrau/ Kaufmann Büromanagement an Realschule

Alica, Sandra und Stefan waren am 11.05. an der Mädchenrealschule Maria Ward in München und durften die Ausbildungsberufe „Steuerfachangestelle:r“ und „Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement“ vorstellen. Die Schülerinnen waren sehr interessiert und es war spannend und interessant mit ihnen zu sprechen. Zudem konnten sie bei unserer Verlosung tolle Preise gewinnen und durften sich USB-Sticks mit nach Hause nehmen, auf denen die beiden Ausbildungen nochmal vorgestellt wurden. Wir wurden mit gutem Essen versorgt und hatten viele nette Gespräche. Nähere Infos zu den beiden Ausbildungsberufen, gibt es hier.

11 Mrz 2022

Wir suchen Steuerberater:innen!

Du liebst Steuern? Wir auch!

Du bist Steuerberater:in und suchst neue Herausforderungen?
Dann bewirb dich JETZT bei uns. Schicke deine Bewerbung an dlex@stb-siegel.de

22 Dez 2021

Die Kanzlei spendet das Geld der Weihnachtsfeier an HAWAR.help

Da unsere Weihnachtsfeier dieses Jahr aufgrund von Corona ausfallen musste, tun wir mit dem Geld etwas Gutes.

01 Dez 2021

Ende der Übergangsfrist für Arbeitgeber:innen zur Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlungen zum 31.12.2021

Im Jahr 2018 wurde eine gesetzliche Zuschusspflicht auf Entgeltumwandlungen eingeführt. Ziel ist die Weitergabe der aufgrund der Entgeltumwandlung gesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags in die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzahlen.