Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

27 Apr 2017

Die gemeinnützige GmbH, kurz: gGmbH

Allgemeines
Die gemeinnützige GmbH („gGmbH“) ist keine gesellschaftsrechtliche Sonderform. Aufgrund dessen gelten die allgemeinen Regelungen des GmbH-Rechts. Die gGmbH dient daher als Bezeichnung einer GmbH, welche nach den steuerlichen Vorgaben des §§ 51 ff. AO als steuerbegünstigte, gemeinnützige Körperschaft anerkannt ist. Für die gGmbH besteht die Pflicht zur Bilanzierung. Sie ermittelt ihren Gewinn nach §§ 246 ff. HGB, also den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

23 Mrz 2017

Rechnungen richtig fakturieren: Folgen fehlerhafter Rechnungen im Umsatzsteuerrecht

Fehlerhafte Rechnungen, vor allem bei den Pflichtangaben, sind ärgerlich, dürfen aber in den meisten Fällen korrigiert werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der Aussteller die Rechnung berichtigt. Daher ist es erforderlich, dass sich beide Unternehmer absprechen, um dabei einheitlich vorzugehen und nicht den Vorsteuerabzug zu riskieren bzw. auf den Steuern „sitzen“ zu bleiben.

13 Mrz 2017

Kinderbetreuung: welche Kosten kann man steuerlich absetzen?

Die Betreuungskosten für Kinder kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen – immerhin bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr und Kind.

02 Mrz 2017

Veranstaltungen aus besonderem dienstlichem Anlass eines Arbeitnehmers / Betriebsveranstaltungen

Voraussetzungen:
– Diensteinführung, Amts- oder Funktionswechsel, Dienstjubiläum oder Verabschiedung eines Arbeitnehmers
– betriebliche Veranstaltung, d. h. Betriebsangehörige nehmen teil
– keine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG (wird im Folgenden erläutert)

25 Feb 2017

Umsatzsteuer: Keine Minderung des Entgelts bei Rabattgewährung von Dritter Seite

Im Gegensatz zu einem direkt gewährten Preisnachlass des Lieferanten oder Verkäufers, führen Rabatte oder Preisnachlässe von dritter Seite zu keiner Minderung der Bemessungsgrundlage. Dies stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit einem Urteil vom 16.01.2014 und der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 27.02.2014 klar und widersprechen damit der nationalen Rechtsaufassung (Abschnitt 17.2 Absatz 10 Satz 3 Umsatzsteuer-Anwendungserlasse).

04 Nov 2015

Sonderurlaub

Bezüglich der Frage, ob ein Angestellter in bestimmten Fällen (wie z. B. Geburt des eigenen Kindes, der Tod eines nahen Angehörigen, die eigene Hochzeit oder auch gerichtliche
Ladungen als Zeugen) einen Anspruch auf Sonderurlaub hat, kann keine eindeutige Aussage getroffen werden.

22 Okt 2015

Pflichtangaben in Rechnungen

Eine (elektronische) Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem
Leistungsempfänger abrechnet. Dabei ist es gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.

15 Okt 2015

Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

Werbungskosen sind Ausgaben, die Sie haben, um Ihre Einnahmen zu sichern.
Die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug sind:
1. Die Werbungkosten müssen aus beruflichen Gründen entstanden sein. Sind Aufwendungen zum Teil beruflich und zum Teil privat veranlasst, ist eine Aufteilung
möglich, wenn der beruflich veranlasste Teil erkennbar und von nicht untergeordneter Bedeutung ist.
2. Auch vorab entstandene Werbungskosten können geltend gemacht werden – z. B. Bewerbungskosten.
3. Werbungskosten, die sich nachträglich als vergeblich herausgestellt haben, können auch abgezogen werden.
4. Berücksichtigt werden die Kosten in dem Jahr, in dem sie bezahlt wurden. Es gilt das Abflussprinzip.

21 Sep 2015

Besteuerung der Kleinunternehmer

Für Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 17.500,00 nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000,00 voraussichtlich nicht
übersteigen wird, gilt die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG. Es sei denn, der Unternehmer erklärt, dass er auf die Anwendung verzichtet (optiert).

04 Sep 2015

Bewirtungsaufwendungen

Von Bewirtungsaufwendungen spricht man, wenn im Vordergrund die Darbietung von Speisen und Getränken steht. Dazu gehören aber auch damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen von untergeordneter Bedeutung (wie z. B. Trinkgelder und Garderobengebühren).