Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

04 Dez 2023
03 Dez 2023
02 Dez 2023

Adventskalender Türchen 2

Türchen 2 unseres Adventskalenders wird geöffnet. Die Spende kommt der Bayerischen Krebsgesellschaft zugute.

01 Dez 2023

Adventskalender Türchen 1

Türchen 1 unseres Spenden-Adventskalender wird geöffnet:)

30 Nov 2023

Adventskalender in Form von Spenden

Dieses Jahr haben wir die Möglichkeit im Rahmen eines Adventskalenders, Gutes zu tun. Thomas stellt jedem Mitarbeiter EUR 50,00 zur Verfügung, die er/sie dann eine gemeinnützige Einrichtung aus der Umgebung spenden darf. Wir finden das eine tolle Aktion und freuen uns sehr darüber. Danke, lieber Thomas.

30 Nov 2023

Weihnachtsfeier als umsatzsteuerliche Steuerfalle / Umfang der erbschaftsteuerlichen Befreiung eines Familienheims / Möglichkeiten der Einwendungen gegen Bescheide der Finanzämter

Das Finanzgericht Düsseldorf hatte über die steuerliche Qualifizierung von Einkünften aus der Vermietung und Veräußerung von Containern im Rahmen eines Investments zu entscheiden. Die Finanzbehörde hat im Streitfall die Vermietung und beabsichtigte Veräußerung der Container durch den Kläger zu Unrecht nicht als gewerblich eingestuft.

Weitere Neuigkeiten aus der Steuerwelt für Dezember lesen Sie hier.

23 Nov 2023

Fristverlängerung bis 31.12.2023 – Steuerbefreiungsantrag für PV-Anlagen

Die Steuerbefreiung für kleinere PV-Anlagen (§3 Nr.72 EStG) gilt ab 01.01.2022. Aus Vereinfachungsgründen wird ohne weitere Prüfung unterstellt, dass kleinere PV-Anlagen und vergleichbare Blockheizkraftwerke ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und es sich daher – unabhängig von der Verwendung des Stroms (Einspeisung oder Selbstnutzung) – nicht um ein Gewerbe, sondern um eine steuerlich unbeachtliche „Liebhaberei“ handelt. Maßgeblich für die Steuerbefreiung ist die Bruttoleistung (maßgebliche Leistung) nach dem Marktstammdatenregister.

23 Nov 2023

Überschreitung der Übungsleiter-Pauschale von EUR 3.000,00

Vereine sind gut beraten, wenn sie sich von jedem einzelnen Übungsleiter bestätigen lassen, dass die Einkünfte als Übungsleiter (Übungsleiterpauschale und evtl. den Betrag, der darüber hinaus geht) eigenverantwortlich in der Einkommensteuererklärung anzugeben sind.
Diese Einnahmen werden als „Einkünfte aus selbständiger Arbeit“ in der Anlage „S“ eingetragen, die lohnsteuer- und sozialversicherungsfreie Übungsleiter-Pauschale in Höhe von EUR 3.000,00 wird berücksichtigt. Damit wird sowohl die Pauschale als auch der darüberhinausgehende Betrag korrekt angegeben.

22 Nov 2023

Promotion Dr. Felix Siegel

Von ganzem Herzen gratulieren wir Felix Siegel zur Promotion. Im Rahmen einer Feier wurde ihm letzte Woche die Urkunde von der LMU übergeben. Somit ist der zukünftige Name der Steuerkanzlei Dr. Siegel gesichert.

07 Nov 2023