Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

24 Jun 2017

Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft am Beispiel eines Hofladens

„Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse.“ (R 15.5. (1) S.1 EStR)

04 Jun 2017

Rechtsprechungsänderung zur stufenweisen Ermittlung der zumutbaren Belastung

Allgemein
Außergewöhnliche Belastungen können sich in der Einkommensteuererklärung auswirken, sofern sie die zumutbare Belastung übersteigen. Dies können z. B. Krankheitskosten, Unterhaltskosten oder unter Umständen Beerdigungskosten (falls die Kosten das geerbte Vermögen übersteigen) sein, sofern sie zwangsläufig sind.

17 Mai 2017

Zuzahlung für Bereitschaftsdienste

Bei der Beurteilung der steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste sollte man genau hinsehen.

12 Mai 2017

Kfz-Eigenverbrauch bei steuerfreien oder teilweise steuerfreien Umsätzen

Private Verwendung durch den Einzelunternehmer
Ausgangsfall:
Der Einzelunternehmer tätigt ausschließlich steuerfreie Umsätze.

27 Apr 2017

Die gemeinnützige GmbH, kurz: gGmbH

Allgemeines
Die gemeinnützige GmbH („gGmbH“) ist keine gesellschaftsrechtliche Sonderform. Aufgrund dessen gelten die allgemeinen Regelungen des GmbH-Rechts. Die gGmbH dient daher als Bezeichnung einer GmbH, welche nach den steuerlichen Vorgaben des §§ 51 ff. AO als steuerbegünstigte, gemeinnützige Körperschaft anerkannt ist. Für die gGmbH besteht die Pflicht zur Bilanzierung. Sie ermittelt ihren Gewinn nach §§ 246 ff. HGB, also den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

13 Mrz 2017

Kinderbetreuung: welche Kosten kann man steuerlich absetzen?

Die Betreuungskosten für Kinder kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen – immerhin bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr und Kind.

02 Mrz 2017

Veranstaltungen aus besonderem dienstlichem Anlass eines Arbeitnehmers / Betriebsveranstaltungen

Voraussetzungen:
– Diensteinführung, Amts- oder Funktionswechsel, Dienstjubiläum oder Verabschiedung eines Arbeitnehmers
– betriebliche Veranstaltung, d. h. Betriebsangehörige nehmen teil
– keine Betriebsveranstaltung i. S. d. § 19 Abs. 1 Nr. 1a EStG (wird im Folgenden erläutert)