Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

30 Mai 2023

Besteuerung beim Verkauf einer Wohnung: Differenzierung bei „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“

Ob eine Wohnung „zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“, stellt häufig eine zentrale Frage in steuerlichen Verfahren dar. Kürzlich nahm das Finanzgericht Düsseldorf Stellung zur Frage der Steuerbarkeit eines privaten Veräußerungsgeschäfts, insbesondere zur Entscheidung, wann eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird.

27 Apr 2023

Vermietung und Verpachtung / Berechnung AfA / Besteuerung Stock Options

Vermietung und Verpachtung – Zurechnung der Einkünfte bei Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil / Zufluss von Bonuszinsen aus einem Bausparvertrag
bei nur buchmäßigem Ausweis der Zinsen auf Bonuskonto / Besteuerung von Stock Options von ausländischem Arbeitgeber im Fall des Ansässigkeitswechsels

Diese und weitere interessante Neuerungen aus der Steuerwelt zum Mai 2023 lesen Sie in diesem Artikel.

02 Apr 2023

Veräußerungsgewinne / Erstattung Telefonkosten / Nullsteuersatz PV-Anlagen

Veräußerungsgewinne, die ein Steuerpflichtiger innerhalb eines Jahres aus dem Verkauf oder dem Tausch von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero erzielt, unterfallen nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft.

Weitere interessante Neuerungen aus der Steuerwelt zum April 2023 lesen Sie in diesem Artikel.

28 Mrz 2023

Das neue Nachweisgesetz

Im deutschen Nachweisgesetzt (NachwG) werden die wesentlichen Bedingungen eines Arbeitsverhältnisses festgehalten, nach welchen sich Arbeitsgeber richten müssen. Dies kann in Form eines Arbeitsvertrages oder in einer anderen Niederschrift passieren. Aufgrund der EU-Richtlinie 2019/1152, die eine transparente, einheitliche und vorhersehbare Beschäftigung, also bessere Arbeitsbedingungen, garantieren soll, wurde zum 1. August 2022 das Nachweisgesetz geändert. Bisherigen Pflichtangaben wurden erweitert, bzw. müssen konkreter festgehalten werden.

27 Feb 2023

Dezember-Soforthilfe / Entwurf BMF Nullsteuersatz für Umsätze in Zusammenhang bestimmter PV-Anlagen

Die Dezember-Soforthilfe ist am 19.11.2022 in Kraft getreten. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält dafür eine Ergänzung der Besteuerung von sonstigen Leistungen. Wie nicht anders zu erwarten, muss dafür eine komplizierte Regelung herhalten, die zu drei neuen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes geführt haben.

Weitere interessante steuerliche Neuerungen lesen Sie in diesem Artikel.

02 Feb 2023

Sofortmeldungen

Die Sofortmeldung ist eine Zusatzmeldung an die Deutsche Rentenversicherung, zu der einige Branchen verpflichtet sind. Sie dient der Bekämpfung illegaler Beschäftigungen. Welche Branchen betroffen sind und was von Unternehmen zu melden ist, lesen Sie hier.

23 Jan 2023

Steuertransparenzgesetz für Online-Verkäufe / Arbeiten im Homeoffice wird steuerlich attraktiver

Alle wichtigen steuerlichen Neuerungen für Februar 2023 haben wir hier für Sie zusammengefasst.

19 Jan 2023

Selbständig Tätige in kleinen Unternehmen

Bei selbständig Tätigen in kleinen Unternehmen ist dringend zu raten, dass diese selbständig Tätigen einen Antrag auf Prüfung der Versicherungspflicht als selbständig Tätige in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen.

21 Dez 2022

Infobrief Jahreswechsel 2022/2023

Einen Auszug aus dem Jahressteuergesetz 2022 finden Sie hier. Zudem haben wir die wichtigsten steuerlichen Neuerungen zu den Themen

Umweltprämier für E-Autos
Inflationsausgleichsprämie
Corona-Schlussrechnungen
Verpflichtende Arbeitszeiterfassung
Steuererklärungsristen
Mindestlohn / Minijob / Midijob
Grundfreibetrag / Kinderfreibetrag / Kindergeld

17 Nov 2022

Inflationsausgleichsprämie

Seit dem 26. Oktober 2022 können Arbeitsgeber ihren Beschäftigen steuer- und sozialversicherungsfrei einen Betrag bis zu EUR 3.000,00 gewähren. Das sieht die sogenannte Inflationsausgleichsprämie vor, die die Bundesregierung auf den Weg gebracht hat und der Bundestag sowie der Bundesrat zugestimmt haben. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Arbeitsgeber. Der Begünstigungszeitraum wurde bis zum 31.12.2024 befristet.