Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

01 Dez 2021

Ende der Übergangsfrist für Arbeitgeber:innen zur Zuschusspflicht bei Entgeltumwandlungen zum 31.12.2021

Im Jahr 2018 wurde eine gesetzliche Zuschusspflicht auf Entgeltumwandlungen eingeführt. Ziel ist die Weitergabe der aufgrund der Entgeltumwandlung gesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet, 15 % des Entgeltumwandlungsbetrags in die Direktversicherung, die Pensionskasse oder den Pensionsfonds einzahlen.

01 Jun 2021

Steuerliche Behandlung Privatnutzung eines Firmenwagens

Erhält der/die Arbeitnehmer:in (AN) von seinem/-r Arbeitgeber:in (AG) einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, so ist der geldwerte Vorteil (= Sach / Leistung die der AN zusätzlich zum Arbeitslohn vom AG erhält) beim Arbeitnehmer als Arbeitslohn zur versteuern. Dies erfolgt über die monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung.

07 Okt 2018

Rentner im Minijob

Beiträge zur Sozialversicherung müssen abgeführt werden.
Immer mehr Rentner üben einen Minijob aus. Sozialversicherungsrechtlich sind sie unter den gleichen Gesichtspunkten zu beurteilen wie andere Minijobber auch. Dennoch sind bei Rentnern einige Besonderheiten zu beachten.

04 Nov 2015

Sonderurlaub

Bezüglich der Frage, ob ein Angestellter in bestimmten Fällen (wie z. B. Geburt des eigenen Kindes, der Tod eines nahen Angehörigen, die eigene Hochzeit oder auch gerichtliche
Ladungen als Zeugen) einen Anspruch auf Sonderurlaub hat, kann keine eindeutige Aussage getroffen werden.

02 Jul 2015

Tipps für Arbeitgeber: Ferienjobs

Sommerzeit ist Ferienzeit. Viele Schüler nutzen die freie Zeit, um durch Ferienjobs ihr Taschengeld aufzubessern. Nachfolgend einige Hinweise zum Jugendarbeitsschutzgesetz, Altersgrenzen und Verdienstgrößen:

20 Mai 2015

Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

Die Nutzung des betrieblichen PKWs kann anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs nachgewiesen werden.
Nachfolgend eine Aufstellung über die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch:

13 Mrz 2015

Künstlersozialkasse

Die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe wird
zukünftig bei allen Arbeitgebern regelmäßig alle vier Jahre durch die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung (DRV) überprüft werden. Aufgrund dessen wollen wir Sie hierüber informieren: