Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

21 Nov. 2024

E-Rechnungspflicht ab dem Jahr 2025 nach § 14 UStG

Die Bundesregierung fördert die Verbreitung von elektronischen Rechnungen und plant die Einführung eines einheitlichen Meldesystems in der EU. Dadurch soll Mehrwertsteuerbetrug bekämpft werden. Zudem soll damit die Weiterverarbeitung der Rechnungen bei der buchhalterischen Erfassung und auch bei der Zahlung vereinfacht werden.
Die E-Rechnung betrifft alle inländischen Unternehmen und Gewerbetreibende im B2B-Bereich (Business-to-Business), die in Deutschland steuerpflichtig sind. Es müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu erstellen und zu versenden. Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind davon betroffen.

17 Sep. 2024

Mitarbeiterbeteiligungen an Startups: steuerliche Privilegierung nach § 19a EStG

In der Praxis der Startup-Szene stellt sich immer wieder die Herausforderung, dass junge Unternehmen auf der einen Seite über wenig Finanzmittel verfügen und auf der anderen Seite qualifizierte Mitarbeiter gewinnen wollen. Ein Anreiz ins Unternehmen zu kommen kann sein, an dem Unternehmen beteiligt zu werden, um an dem zukünftigen Erfolg als Gesellschafter beteiligt zu sein.

03 Juli 2024

Gesundheitsförderung

Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter bei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung unterstützen.
Pro Jahr können bis zu EUR 600,00 steuer- und sozialabgabenfrei übernommen werden, wenn sie zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden und die Voraussetzungen gegeben sind, die in diesem Artikel für Sie zusammengefasst werden.

03 Juli 2024

Jobrad

Stellt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein betriebliches Fahrrad für die dienstliche sowie private Nutzung zur Verfügung, dann ist dies ein geldwerter Vorteil.
Für die steuerliche Bewertung gibt es verschiedene Möglichkeiten.

26 Feb. 2024

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG

Umgangssprachlich wird oft vom „Kleingewerbe“ gesprochen, im deutschen Recht existiert dieses Wort allerdings gar nicht.
Die Verwendung der Bezeichnung „Kleingewerbe“ ist wohl darauf zurück zu führen, dass viele Existenzgründer und Kleinunternehmer selbst von sich als Kleingewerbe sprechen. Im Umsatzsteuerrecht gibt es den Begriff des „Kleinunternehmers“. Dieser sagt aus, dass man unter bestimmten Schwellenwerten bleibt und deswegen die Vereinfachungsregel „ohne Umsatzsteuer“ nutzen kann. Hier handelt es sich oft um Neugründungen oder Nebenerwerbsbetriebe.

19 Feb. 2024

Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe

Der Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) ist ein Steuerinstrument für kleine und mittlere Unternehmen. Um den IAB in Anspruch zu nehmen, darf der Gewinn im Jahr der Bildung max. EUR 200.000,00 je Betrieb betragen (vor Bildung des Investitionsabzugsbetrages).