Die nächste Stufe der verpflichtenden E-Rechnung steht unmittelbar bevor. Unternehmen sollten ihre Rechnungsprozesse daher spätestens jetzt überprüfen und technisch vorbereiten.
Bereits seit dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmer in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Ein einfaches PDF gilt dabei nicht als E-Rechnung. Anerkannte Formate sind insbesondere XRechnung und ZUGFeRD mit strukturierten Rechnungsdaten.
Gewerbliche Einkünfte natürlicher Personen können sowohl mit Einkommensteuer als auch mit Gewerbesteuer belastet sein. Da die Gewerbesteuer nicht als Betriebsausgabe abziehbar ist, ermöglicht § 35 EStG eine pauschale Anrechnung auf die tarifliche Einkommensteuer. Hiermit sollen steuerliche Nachteile gegenüber Freiberuflern, Land- und Forstwirten oder auch Kapitalgesellschaften ausgeglichen werden. Die Entlastung erfolgt jedoch nur innerhalb mehrerer gesetzlichen Höchstgrenzen und gleicht die Gewerbesteuer deshalb nicht in jedem Fall vollständig aus.
Unter der verdeckten Gewinnausschüttung versteht man Vorteile, die eine Kapitalgesellschaft einem Gesellschafter aus dem Gesellschaftsverhältnis heraus zuwendet und sich hieraus
Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensminderungen bei der Kapitalgesellschaft ergeben, die nicht auf einem offenen Gewinnverteilungsbeschluss beruhen.
Am 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält Unternehmen betreffende Änderungen bezüglich des Transparenzregisters. Bisher mussten sich lediglich Firmen in das Transparenzregister eintragen, wenn nicht alle erforderlichen Informationen in anderen Registern (insbesondere Handelsregister) eingetragen waren. Durch das TraFinG sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet.
Der FAQ Katalog zur Überbrückungshilfe III wurde angepasst. Wie die Neuerungen aussehen, verrät Thomas im Video.
Die Überbrückungshilfe III geht bis September 21 in die Verlängerung und trägt den Namen Überbrückungshilfe III Plus. Neu ist unter anderem: die Förderungen wurden erhöht und es gibt eine sogenannte Restart-Hilfe.
Am 24.03.2021 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts beschlossen. Ein Kernpunkt des Entwurfs ist die Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.
Die Neustarthilfe ist jetzt beantragbar. Im Video werden die wichtigsten Fragen beantwortet: wer ist antragberechtigt, wie hoch ist die Förderung, welche Voraussetzungen brauchen Soloselbstständige, um die Förderung zu bekommen, etc.?
Unternehmen, die eine elektronische Kasse führen, müssen diese bis zu 31.03.2021 mit einem TSE-Modul ausstatten. Nähre Infos dazu, gibt´s im Video.
Bei vielen Barkäufen werden die Belege aus thermosensitivem Papier (Thermopapier) ausgegeben.
