Seit der Investmentsteuerreform im Jahr 2018 gelten für Fondsanlagen – und damit auch für ETFs – einheitliche steuerliche Regelungen. Besonders wichtig ist dabei: Auch wenn ETFs nicht verkauft werden, kann dennoch eine Steuer anfallen – die sogenannte Vorabpauschale. Sie soll sicherstellen, dass thesaurierende Fonds (also solche, die ihre Erträge nicht ausschütten, sondern wieder anlegen) steuerlich nicht bessergestellt sind als ausschüttende Fonds.
Eine Aufmerksamkeit im betrieblichen Interesse, wie z.B. Betriebsessen anlässlich eines außergewöhnlichen Arbeitseinsatzes (z. B. betriebliche Situationen), ist lohnsteuerfrei für den Mitarbeiter, wenn der Wert pro Mahlzeit EUR 60,00 nicht übersteigt.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein Schreiben veröffentlicht, das die Umsetzung der neuen Meldepflichten für Kryptowerte konkretisiert. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen DAC8-Richtlinie (EU-Richtlinie zur Zusammenarbeit der Steuerbehörden).
Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 wurde der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland auf EUR 12,82 pro Stunde angehoben. Daraus resultieren Änderungen bei der Verdienstgrenze von Minijobbern. Der nachfolgende Beitrag beleuchtet die wichtigsten Regelungen zur neuen Verdienstgrenze, zum schwankenden Verdienst sowie zum gelegentlichen und unvorhersehbaren Überschreiten dieser Grenze.
Es handelt sich hierbei um gelegentliche Beschäftigungen, die nicht berufsmäßig ausgeübt werden und eine nicht regelmäßige Tätigkeit erfordern, die vor Beginn zeitlich auf drei Monate (Kalender- und Zeitmonate) oder 70 Arbeitstage (auch kalenderjahrüberschreitend) begrenzt sind. Es ist daher ein befristeter Arbeitsvertrag empfehlenswert. Eine nicht regelmäßig wiederkehrende Tätigkeit setzt voraus, dass unregelmäßige Arbeitszeiten vorliegen und der Mitarbeiter gelegentlich bzw. auf Abruf eingesetzt wird.
Der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers bleibt bei einer Kündigung bestehen und richtet sich in erster Linie nach den Vorgaben des Bundesurlaubsgesetzes. Gegebenenfalls können individuelle Vereinbarungen im Arbeitsvertrag oder in einem Tarifvertrag ebenfalls rechtlich bindend sein. Grundsätzlich gilt, dass jeder Arbeitnehmer bis zu seinem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub hat.
Mit Datum vom 12.02.2025 hat der Gutachterausschuss für den Landkreis Ebersberg Vergleichsfaktoren zur Bewertung von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenendhäusern veröffentlicht. Jeweils enthalten sind Zweifamilienhäuser sowie Einliegerwohnungen. Die Vergleichsfaktoren leiten sich aus Verkäufen aus den Jahren 2022 und 2023 ab und sind für alle Bewertungen ab dem 01.01.2024 anzuwenden.
Egal, ob ein neuer Fußbodenbelag, ein moderneres Bad oder eine Fassadendämmung – die Kosten für Renovierungen oder Modernisierungen einer vermieteten Immobilie können vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Dabei macht das Finanzamt keinen Unterschied, ob es sich um kleinere Reparaturen handelt, wie ein verstopftes Abflussrohr und die Erneuerung einer Dusche, oder um aufwändige Renovierungen, wie eine Dachsanierung.
Ein Unternehmer, der sein Fahrzeug dem Betriebsvermögen zuordnet und das Fahrzeug sowohl betrieblich als auch privat nutzt, muss die Privatfahrten versteuern. Wenn kein Fahrtenbuch geführt wird, kann die private Nutzung auch monatlich mit 1 % des Listenpreises versteuert werden. Für Elektroautos und Hybridautos gelten für die private Nutzung spezielle Regeln. (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Nr. 2-4 EStG)
Der Arbeitgeber kann seine Mitarbeiter bei Maßnahmen zur Gesundheitsförderung unterstützen.
Pro Jahr können bis zu EUR 600,00 steuer- und sozialabgabenfrei übernommen werden, wenn sie zusätzlich zum regulären Gehalt gezahlt werden und die Voraussetzungen gegeben sind, die in diesem Artikel für Sie zusammengefasst werden.