§ 147 Abs. 1 AO und § 257 Abs. 1 HGB verpflichten Unternehmen, Buchungsbelege, Rechnungen und sonstige steuerlich relevante Unterlagen ordnungsgemäß und lesbar für die Dauer der Aufbewahrungsfrist vorzuhalten. Für Rechnungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren (§ 14b Abs. 1 UStG). Maßgeblich ist die Lesbarkeit während der gesamten Frist. Eine bloße Ablage des Originalbelegs genügt nicht, wenn der Beleg aufgrund der Materialeigenschaften unleserlich wird.
Mobilfunknetzbetreiber bzw. Telekommunikationsunternehmen bieten oftmals ihren Kunden einen verbilligten oder kostenlosen Kauf von Telekommunikationsgeräten an, wie z.B. Mobiltelefon, PDA’s, etc., wenn sich der Kunde verpflichtet, einen Vertrag mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten abzuschließen oder den Vertrag um 24 Monaten zu verlängern. Mobilfunkanbieter nutzen die Möglichkeit, um Kunden zu gewinnen und um Kunden zu binden.
Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland die sogenannte Kassenmeldepflicht in Kraft. Diese gesetzliche Regelung zielt darauf ab, Steuerhinterziehung und Manipulation von
Kassensystemen zu verhindern. Unternehmen, die Kassensysteme nutzen, müssen sich auf neue Anforderungen einstellen.
Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UstG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 an die Vorgaben der EU-Richtline angepasst. Dadurch ergeben sich einige Änderungen.
Eine (elektronische) Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem
Leistungsempfänger abrechnet. Dabei ist es gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.
Für Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 17.500,00 nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000,00 voraussichtlich nicht
übersteigen wird, gilt die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG. Es sei denn, der Unternehmer erklärt, dass er auf die Anwendung verzichtet (optiert).
Von Bewirtungsaufwendungen spricht man, wenn im Vordergrund die Darbietung von Speisen und Getränken steht. Dazu gehören aber auch damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen von untergeordneter Bedeutung (wie z. B. Trinkgelder und Garderobengebühren).
Die Nutzung des betrieblichen PKWs kann anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs nachgewiesen werden.
Nachfolgend eine Aufstellung über die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch:
Die Beendigung einer Kapitalgesellschaft vollzieht sich in die Auflösung, die Liquidation und schließlich die Beendigung und damit das Erlöschen als juristische Person. Gesellschaftsrechtlich lässt sich das Verfahren der Liquidation in den folgenden drei Phasen darstellen: