Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

26 Okt 2019

Keine Firmenwagennutzung bei Minijob im Ehegattenbetrieb

Urteil des Bundesfinanzhofes: Keine Firmenwagennutzung bei Minijob im Ehegattenbetrieb

27 Aug 2019

Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Bei komplizierten steuerlichen Fragen können sich Firmen beim Finanzamt eine rechtssichere und kostenlose Auskunft einholen. Zum Beispiel bei Fragen rund um Löhne und Gehälter.

27 Mrz 2019

PV-Anlagen und Steuern: kein Buch mit sieben Siegeln

Wird der mit einer PV-Anlage produzierte Strom nicht nur für eigene Zwecke verbraucht, sondern auch in das allgemeine Stromnetz eingespeist – also verkauft – liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor, die dem Finanzamt anzuzeigen ist. Die Anzeige kann formlos erfolgen, optimaler Weise erfolgt diese mittels des „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit“. Diesen findet man im Downloadbereich von www.finanzamt.bayern.de. Im Anschluss an diese Meldung wird dem Betreiber der PV-Anlage eine (neue) Steuernummer zugeteilt, die auch der Netzbetreiber für die Auszahlung der Gutschriften benötigt.

04 Nov 2015

Sonderurlaub

Bezüglich der Frage, ob ein Angestellter in bestimmten Fällen (wie z. B. Geburt des eigenen Kindes, der Tod eines nahen Angehörigen, die eigene Hochzeit oder auch gerichtliche
Ladungen als Zeugen) einen Anspruch auf Sonderurlaub hat, kann keine eindeutige Aussage getroffen werden.

02 Jul 2015

Tipps für Arbeitgeber: Ferienjobs

Sommerzeit ist Ferienzeit. Viele Schüler nutzen die freie Zeit, um durch Ferienjobs ihr Taschengeld aufzubessern. Nachfolgend einige Hinweise zum Jugendarbeitsschutzgesetz, Altersgrenzen und Verdienstgrößen:

20 Mai 2015

Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs

Die Nutzung des betrieblichen PKWs kann anhand eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuchs nachgewiesen werden.
Nachfolgend eine Aufstellung über die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch:

13 Mrz 2015

Künstlersozialkasse

Die ordnungsgemäße Erfüllung der Meldepflichten nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz und die rechtzeitige und vollständige Entrichtung der Künstlersozialabgabe wird
zukünftig bei allen Arbeitgebern regelmäßig alle vier Jahre durch die Prüfdienste der Deutschen Rentenversicherung (DRV) überprüft werden. Aufgrund dessen wollen wir Sie hierüber informieren: