Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

02 Dez 2016

Geschenke

Alle Jahre wieder ist das Thema „Geschenke“ spätestens an Weihnachten in aller Munde. Wie wirken sich die Geschenke an meine Arbeitnehmer und Geschäftsfreunde aus? Sind die Geschenke Betriebsausgaben? Im Folgenden werden wir Ihnen diese Fragen beantworten:

03 Aug 2016

Vorweggenommene Erbfolge: Immobilien zu Lebzeiten an die nächste Generation übertragen

Viele Menschen scheuen davor zurück, sich mit dem sensiblen Thema „Nachlassregelung“ auseinanderzusetzen. Dabei sollte dies gerade kein Störgefühl hervorrufen. Im Gegenteil: Das Wissen, alle Dinge geregelt und eine vernünftige Vorsorge getroffen zu haben, vermittelt meist Sicherheit und Gelassenheit.

03 Jul 2016

Sozialversicherung und Studentenjobs

In den anstehenden Semesterferien werden wieder viele Studierende im Rahmen von Studentenjobs arbeiten. Hierbei gibt es sozialversicherungsrechtlich Einiges zu beachten. Die wichtigsten Punkte sind im nachfolgenden Beitrag zusammengefasst. Die steuerlich relevanten Punkte bei Studentenjobs wird der Autor in einem separaten Beitrag behandeln.

12 Jun 2016

Minijobs in Privathaushalten: Haushaltsscheckverfahren

Falls Ihnen die Zeit für Haushaltsarbeiten fehlt oder Sie Hilfe beim Einkaufen o. Ä. brauchen, kann es sich steuerlich lohnen, einen Minijobber im Privathaushalt anzustellen.

03 Mrz 2016

Doppelte Haushaltsführung

Eine doppelte Haushaltsführung liegt vor, wenn der Arbeitnehmer neben seiner Wohnung, in der er seinen eigenen Hausstand führt, aufgrund einer beruflichen Veranlassung einen Zweitwohnsitz an seinem Arbeitsort unterhält. Die in diesem Zusammenhang stehenden Kosten können als Werbungskosten aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden.

13 Feb 2016

Das schenkungssteuerliche Gestaltungsinstrument der „Güterstandsschaukel“

Jede Schenkung unter Lebenden – auch unter Ehegatten – ist grundsätzlich schenkungssteuerpflichtig. Das Erbschaftsteuergesetz sieht für Zuwendungen unter Ehegatten einen Freibetrag von EUR 500.000,00 (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG) vor. Weiter werden einige sachliche Vergünstigungen gewährt (z. B. § 13 Abs. 1 Nr. 4a ErbStG, Familienwohnheim).