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                        Jahr 2 
                    
                    
                
                        Monat  
                    
                    
                
                        Art  
                    
                    
                
        07
        Jan.
        2018
    
    Ab dem Jahr 2018 haben die Prüfer noch mehr Rechte und können ohne Ankündigung und auch außerhalb einer Betriebsprüfung eine Kassen-Nachschau zu den Geschäftszeiten und in Ihren Geschäftsräumen vornehmen. Dies wird durch einen neuen § 146b AO geregelt. Diese Vorschrift reiht sich in eine Reihe neuer Vorschriften ein, die Betrug und Manipulation an elektronischen Kassensystemen erschweren sollen.
