Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

27 Feb 2023

Dezember-Soforthilfe / Entwurf BMF Nullsteuersatz für Umsätze in Zusammenhang bestimmter PV-Anlagen

Die Dezember-Soforthilfe ist am 19.11.2022 in Kraft getreten. Das Jahressteuergesetz 2022 enthält dafür eine Ergänzung der Besteuerung von sonstigen Leistungen. Wie nicht anders zu erwarten, muss dafür eine komplizierte Regelung herhalten, die zu drei neuen Paragrafen des Einkommensteuergesetzes geführt haben.

Weitere interessante steuerliche Neuerungen lesen Sie in diesem Artikel.

23 Jan 2023

Steuertransparenzgesetz für Online-Verkäufe / Arbeiten im Homeoffice wird steuerlich attraktiver

Alle wichtigen steuerlichen Neuerungen für Februar 2023 haben wir hier für Sie zusammengefasst.

27 Sep 2019
18 Sep 2019

Außergewöhnliche Belastungen

Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Kosten für Krankheit, Unterhalt, etc.: Solche Ausgaben können Sie unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen teilweise von der Steuer absetzen.

17 Apr 2019

Neuregelung zum Verspätungszuschlag

Der Verspätungszuschlag i.S.v. § 152 Abgabenordnung (AO) ist eine steuerliche Nebenleistung i.S.d. § 3 Abs. 4 AO. Er soll den ordnungsgemäßen Gang des Besteuerungsverfahrens durch den rechtzeitigen Eingang der Steuererklärungen und damit verbunden, die rechtzeitige Festsetzung und Zahlung der Steuern sicherstellen. Der Verspätungszuschlag hat eine Doppelfunktion. Einerseits dient er als Sanktion einer Pflichtverletzung, andererseits dient er einer auf die Zukunft gerichteten Prävention. Die Doppelfunktion kann bei der Bemessung dieses Druckmittels in unterschiedlichem Maße von Bedeutung sein.

30 Jan 2019

Steuern sparen mit Elektroauto als Dienstwagen – Arbeitnehmer profitieren

Bisher muss ein Arbeitnehmer, der seinen Firmenwagen privat nutzt, monatlich ein Prozent des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern – für Elektro- und Hybridfahrzeuge gilt künftig ein halbierter Satz von 0,5 Prozent. Die Neuregelung greift für Elektro- und Hybridfahrzeuge, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2021 angeschafft oder geleast werden. Hybridautos kombinieren einen E-Antrieb mit einem Verbrennungsmotor.