Trägt ein Angehöriger die Kosten für die Pflege, kann dies steuerlich geltend gemacht werden. Der Ansatz erfolgt durch den Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, durch Ansatz als Unterhaltsleistung nach § 33a EStG oder als Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
Bei selbst erbrachten Pflegeleistungen ist kein Ansatz fiktiver Aufwendungen möglich.
Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die großenteils die Steuern betreffen. Viele davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.
Aber auch Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft, soweit nichts anderes genannt, am 01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum 2025.
Unsere letzte Spende in diesem Jahr aus dem Adventskalender geht an die Stadtkapelle Wasserburg am Inn e.V.
Unser vorletztes Türchen öffnet sich und die Spende geht an die Freiwillige Feuerwehr Oberpframmern.
Der Einrichtungsverbund Steinhöring darf sich über die heutige Spende von Gülay freuen.
Nicole spendet die 50,00€ aus dem Adventskalender an die Auffangstation für Reptilien München e.V.
KONA Nachsorge der Initiative krebskranke Kinder München e.V. erhält die 50,00€ von Sabine aus dem Adventskalender.
Die heutige Spende geht an die Freiwillige Feuerwehr Pöring.
Das Krisen-Interventions-Team des Arbeiter-Samariter-Bundes München erhält die heutige Spende aus Türchen 18 von Antje.
Eddy spendet die ihm zur Verfügung gestellten 50,00€ an die Deutsche Kinderkrebsstiftung.