Wichtig für alle Unternehmer ist die korrekte Ausstellung der Rechnungen. Fehlen hier Pflichtangaben, drohen Geldbußen. Damit Sie nichts vergessen, haben wir hier die Pflichtangaben sowie Sonderfälle aufgeführt.
Für Heizöl, Erdgas, Benzin oder Diesel fällt seit 1. Januar 2021 ein Kohlendioxidpreis an. Dieser wird bis 2025 kontinuierlich steigen. Die Einführung des Kohlendioxidpreises soll zur Reduktion von Treibhausgasemissionen motivieren. Dieser ist auch verantwortlich für die höheren Kosten im Gebäudebereich, die Beheizung und die Warmwasserversorgung von Gebäuden. Vermieter konnten bislang, nach derzeitiger Rechtslage, die Heizkosten, einschließlich der darin enthaltenen Anteile an Kohlendioxidkosten, vollumfänglich auf Mieter umlegen, sofern eine Umlage der Heizkosten vertraglich vereinbart worden ist.