Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

02 Jul 2020

Umsatzsteuersenkung Baugewerbe sowie Anzahlungen und Bauleistungen

Die Umsatzsteuer wird vom 01.07.2020 – 31.12.2020 von 19 % auf 16 % und von 7 % auf 5 % abgesenkt. Wie grundsätzlich ist auch in der Baubranche der Zeitpunkt der (Werk-)Leistung und der (Werk-)Lieferung (bzw. Beendigung der Leistung / Übergabe bzw. Abnahme) maßgeblich und ausschlaggebend für die Entstehung der Umsatzsteuer.

02 Jul 2020

Umsatzsteuersenkung Gaststätten und Hotels

Die Mehrwertsteuersenkung auf Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen gilt nicht wie bei anderen Umsätzen bis zum 31.12.2020, sondern bis zum 30.06.2021. Die MwSt wird für ein Jahr, also vom 01.07.2020 – 30.06.2021, grundsätzlich von 19 % auf den ermäßigten Steuersatz von 7 % gesenkt.

02 Jul 2020

Umsatzsteuersenkung im Zusammenhang mit Dauerleistungen / -verträgen

Bei Dauerleistungen / -verträgen handelt es sich regelmäßig um sonstige Leistungen (z. B. Vermietung, Leasing, Wartung, Überwachung, laufende Finanz- und Lohnbuchführung).

18 Apr 2018

REIT-Aktiengesellschaften

REITs sind Instrumente zur indirekten Immobilienanlage mit steuertransparenter Besteuerung. Die Terminologie knüpft an die US-amerikanische Bezeichnung Real Estate Investment Trust an. In Deutschland hat sich die indirekte Immobilienanlage vor allem in Form der offenen und geschlossenen Immobilienfonds vollzogen. REITs wurden in Deutschland erst durch das REITG (Gesetz über Deutsche Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen) geregelt.

12 Nov 2017

Kalamitätsschäden

Was sind Kalamitätsschäden?
Kalamitätsschäden sind Holznutzungen infolge von höherer Gewalt. Dies sind Holzverkäufe, die infolge von Schäden durch bspw. Eis-, Schnee-, Windbruch, Käferfraß oder ein anderes Naturereignis veranlasst werden. Schäden, die in der Forstwirtschaft regelmäßig entstehen, gehören nicht zu den Kalamitätsschäden. Für Kalamitätsschäden ist unter bestimmten Voraussetzungen der ermäßigte Steuersatz nach § 34b EStG anwendbar.

24 Jun 2017

Abgrenzung des Gewerbebetriebs von der Land- und Forstwirtschaft am Beispiel eines Hofladens

„Land- und Forstwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse.“ (R 15.5. (1) S.1 EStR)