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Aktuelles und Fachinformationen

27 Apr 2017

Die gemeinnützige GmbH, kurz: gGmbH

Allgemeines
Die gemeinnützige GmbH („gGmbH“) ist keine gesellschaftsrechtliche Sonderform. Aufgrund dessen gelten die allgemeinen Regelungen des GmbH-Rechts. Die gGmbH dient daher als Bezeichnung einer GmbH, welche nach den steuerlichen Vorgaben des §§ 51 ff. AO als steuerbegünstigte, gemeinnützige Körperschaft anerkannt ist. Für die gGmbH besteht die Pflicht zur Bilanzierung. Sie ermittelt ihren Gewinn nach §§ 246 ff. HGB, also den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung.

13 Mrz 2017

Kinderbetreuung: welche Kosten kann man steuerlich absetzen?

Die Betreuungskosten für Kinder kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen – immerhin bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr und Kind.