Kategorie 1 
                    
                    
                
                        Jahr 2 
                    
                    
                
                        Monat  
                    
                    
                
                        Art  
                    
                    
                
        04
        Juni
        2017
    
    Allgemein
Außergewöhnliche Belastungen können sich in der Einkommensteuererklärung auswirken, sofern sie die zumutbare Belastung übersteigen. Dies können z. B. Krankheitskosten, Unterhaltskosten oder unter Umständen Beerdigungskosten (falls die Kosten das geerbte Vermögen übersteigen) sein, sofern sie zwangsläufig sind.
        17
        Mai
        2017
    
    Bei der Beurteilung der steuerlichen Berücksichtigung von Zuzahlungen für Bereitschaftsdienste sollte man genau hinsehen.
        13
        März
        2017
    
    Die Betreuungskosten für Kinder kann man als Sonderausgaben steuerlich absetzen – immerhin bis zu EUR 4.000,00 pro Jahr und Kind.
