Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

15 Feb 2021

Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit i.Z.m. Kurzarbeitergeld, Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und Homeoffice

Das Kurzarbeitergeld sowie die Aufstockungsbeträge zum Kurzarbeitergeld sind steuerfrei, unterliegen jedoch nach geltender Rechtslage dem Progressionsvorbehalt.

11 Feb 2021

Verlustabzug: wie kann man steuerlichen Nutzen ziehen?

Verlustabzug – das betrifft Unternehmen, die keinen Gewinn erwirtschaftet haben. Damit die Verluste steuerlich nicht verloren gehen, gibt es die Möglichkeit des Verlustabzuges. Wie das genau funktioniert und was es bedeutet, erklärt Thomas wieder kompakt in diesem Video.

05 Feb 2021

Neustarthilfe Soloselbständige / Pandemie

Soloselbstständige sind von der Pandemie besonders betroffen. Warum das so ist und wie die beschlossene Neustarthilfe genau aussieht, fasst Thomas in diesem Video kompakt zusammen.

22 Jan 2021

Überbrückungshilfe III: Anpassung wegen verlängertem Lockdown

Alle Infos und Besonderheiten zur Überbrückungshilfe III fasst Thomas kompakt in diesem Video zusammen.

15 Jan 2021

Änderungen für Vereine nach dem Jahressteuergesetz 2020

Das Jahressteuergesetz 2020, das am 16.12.2020 vom Bundestag beschlossen und dem der Bundesrat am 18.12.2020 zugestimmt hat, enthält auch Gesetzesänderungen, die Vereine betreffen. Nachfolgend sind die wichtigsten Punkte in einer Übersicht zusammengestellt

27 Nov 2016

Zusammenfassende Meldung nach § 18a UStG

Unternehmer, die innergemeinschaftliche Warenlieferungen, Lieferungen i. S. d. § 25b (2) UStG oder / und im übrigen Gemeinschaftsgebiet steuerpflichtige sonstige Leistungen ausführen, bei denen der Leistungsempfänger im anderen Mitgliedstaat die Steuer schuldet, haben so genannte Zusammenfassende Meldungen an das Bundeszentralamt für Steuern abzugeben. Somit soll die zutreffende Besteuerung bei diesen grenzüberschreitenden Sachverhalten sichergestellt werden. Die Meldung ist grundsätzlich auf elektronischem Weg zu übermitteln.

17 Apr 2016

Liebhaberei im Steuerrecht

Allgemeines
Die Finanzverwaltung geht von Liebhaberei aus, wenn eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht, also aus persönlichen Gründen oder aus persönlichen Neigungen, ausgeübt wird. Nur vorübergehende Verluste führen noch nicht zur Liebhaberei, falls die Tätigkeit zu positiven Einkünften führen kann.