Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss gekommen.
Am Sonntag war Thomas zu Besuch beim EHC Klostersee in Grafing. Der Jugendabteilung hat er hier EUR 5.000,00 gespendet. Wir freuen uns sehr, diese wertvolle Arbeit zu unterstützen und haben einen Verein ausgesucht, bei dem die Nachwuchsarbeit im Vordergrund steht.
Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die großenteils die Steuern betreffen. Viele davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.
Aber auch Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlastungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft, soweit nichts anderes genannt, am 01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum 2025.