Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

18 Juni 2025

Besteuerung von Kryptowerten und neue Meldepflichten ab 2025

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 6. März 2025 ein Schreiben veröffentlicht, das die Umsetzung der neuen Meldepflichten für Kryptowerte konkretisiert. Hintergrund ist die Umsetzung der europäischen DAC8-Richtlinie (EU-Richtlinie zur Zusammenarbeit der Steuerbehörden).

04 Juni 2025

Monatsinformation Juni 2025

Abweichend von seiner bisherigen Rechtsprechung vertritt der Bundesfinanzhof nunmehr die Auffassung, dass zur Ermittlung der Gesamtfahrzeugkosten in einem Veranlagungszeitraum eine Leasingsonderzahlung nicht sogleich in vollem Umfang zu berücksichtigen ist.
In einem weiteren Urteil entschied der Bundesfinanzhof, dass Aufwendungen des Steuerpflichtigen für einen privaten Umzug in eine andere Wohnung, um dort (erstmals) ein Arbeitszimmer einzurichten, nicht als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dies gelte auch dann, wenn der Steuerpflichtige zwangsweise (wie in Zeiten der Corona-Pandemie) zum Arbeiten im häuslichen Bereich angehalten ist oder durch die Arbeit im Homeoffice Berufs- und Familienleben zu vereinbaren sucht.

30 Apr. 2025

Monatsinformation Mai 2025

Der Solidaritätszuschlag bleibt verfassungsgemäß, solange sein Zweck, die Finanzierung wiedervereinigungsbedingter Aufgaben, nicht offensichtlich weggefallen ist. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurück.

26 März 2025

Monatsinformation April 2025

Alle steuerlichen Neuigkeiten für April 2025 finden Sie hier

11 März 2025

Vergütung im Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Viele Menschen investieren ihre Zeit und ihr Wissen in gemeinnützige Organisationen, Vereine und soziale Projekte. Trotz der grundsätzlichen Unentgeltlichkeit des Ehrenamts gibt es mögliche finanzielle Entschädigungen, die steuerlich begünstigt sein können.

06 März 2025

Monatsinformation März 2025

Die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d. h. für ab dem 01.03.2020 gewährte Corona-Sonderzahlungen, anwendbar.
Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gelte auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

05 Feb. 2025

Kinderbetreuungskosten ab 2025

Ab dem Steuerjahr 2025 gilt für Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Jahressteuergesetz 2024) folgendes:
80 % statt bisher 2/3 der Aufwendungen von maximal EUR 6.000,00 jährlich können als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Insgesamt also ein Betrag in Höhe von EUR 4.800,00 pro Jahr pro Kind. Bis 2024 lag der abzugsfähige Betrag bei höchstens EUR 4.000,00.

05 Feb. 2025

Monatsinformation Februar 2025

Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss gekommen.

30 Jan. 2025

Spende an den EHC Klostersee

Am Sonntag war Thomas zu Besuch beim EHC Klostersee in Grafing. Der Jugendabteilung hat er hier EUR 5.000,00 gespendet. Wir freuen uns sehr, diese wertvolle Arbeit zu unterstützen und haben einen Verein ausgesucht, bei dem die Nachwuchsarbeit im Vordergrund steht.

06 Jan. 2025

Pflegekosten steuerlich geltend machen – Kosten trägt der Angehörige

Trägt ein Angehöriger die Kosten für die Pflege, kann dies steuerlich geltend gemacht werden. Der Ansatz erfolgt durch den Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, durch Ansatz als Unterhaltsleistung nach § 33a EStG oder als Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
Bei selbst erbrachten Pflegeleistungen ist kein Ansatz fiktiver Aufwendungen möglich.