Ab dem Steuerjahr 2025 gilt für Kinderbetreuungskosten nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG (Jahressteuergesetz 2024) folgendes:
80 % statt bisher 2/3 der Aufwendungen von maximal EUR 6.000,00 jährlich können als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Insgesamt also ein Betrag in Höhe von EUR 4.800,00 pro Jahr pro Kind. Bis 2024 lag der abzugsfähige Betrag bei höchstens EUR 4.000,00.
Trägt ein Angehöriger die Kosten für die Pflege, kann dies steuerlich geltend gemacht werden. Der Ansatz erfolgt durch den Abzug als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG, durch Ansatz als Unterhaltsleistung nach § 33a EStG oder als Steuerermäßigung nach § 35a EStG.
Bei selbst erbrachten Pflegeleistungen ist kein Ansatz fiktiver Aufwendungen möglich.
Auch in diesem Jahr gibt uns Thomas wieder die Möglichkeit, an eine lokale gemeinnützige Organisation unserer Wahl zu Spenden. Jeder Mitarbeiter erhält dafür 50,00€. In den Videos sehen Sie, wer sich über unsere Spenden freuen darf.
Egal, ob ein neuer Fußbodenbelag, ein moderneres Bad oder eine Fassadendämmung – die Kosten für Renovierungen oder Modernisierungen einer vermieteten Immobilie können vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Dabei macht das Finanzamt keinen Unterschied, ob es sich um kleinere Reparaturen handelt, wie ein verstopftes Abflussrohr und die Erneuerung einer Dusche, oder um aufwändige Renovierungen, wie eine Dachsanierung.
Unsere letzte Spende in diesem Jahr aus dem Adventskalender geht an die Stadtkapelle Wasserburg am Inn e.V.
Unser vorletztes Türchen öffnet sich und die Spende geht an die Freiwillige Feuerwehr Oberpframmern.
Der Einrichtungsverbund Steinhöring darf sich über die heutige Spende von Gülay freuen.
Nicole spendet die 50,00€ aus dem Adventskalender an die Auffangstation für Reptilien München e.V.
KONA Nachsorge der Initiative krebskranke Kinder München e.V. erhält die 50,00€ von Sabine aus dem Adventskalender.
Die heutige Spende geht an die Freiwillige Feuerwehr Pöring.
