Kategorie 3 
                    
                    
                
                        Jahr  
                    
                    
                
                        Monat  
                    
                    
                
                        Art  
                    
                    
                
        27
        März
        2015
    
    Trotz des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 EStG sind Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen möglich, wie z. B. gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne (= negative Kapitaleinnahmen), zurückgezahlte Erstattungszinsen nach § 233a AO, Verluste aus Lebensversicherungen, Verluste aus Wertpapierveräußerungen.
