Kategorie 3 
                    
                    
                
                        Jahr  
                    
                    
                
                        Monat  
                    
                    
                
                        Art  
                    
                    
                
        27
        März
        2015
    
    Trotz des Werbungskostenabzugsverbots nach § 20 Abs. 9 EStG sind Verluste bei den Einkünften aus Kapitalvermögen möglich, wie z. B. gezahlte Stückzinsen und Zwischengewinne (= negative Kapitaleinnahmen), zurückgezahlte Erstattungszinsen nach § 233a AO, Verluste aus Lebensversicherungen, Verluste aus Wertpapierveräußerungen.
        09
        März
        2015
    
    Am 17.12.2014 hat das Bundesverfassungsgericht in das Steuerrecht, speziell hier in das Erbschaftsteuerrecht, eingegriffen. Diesem vorangegangen ist der Vorlagebeschluss des
BFH zur unzulässigen Privilegierung des Betriebsvermögens im Rahmen der Besteuerung bei Erbfällen und Schenkungen.
