Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

17 Okt 2021

Transparenzregister

Am 01.08.2021 ist das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes (TraFinG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthält Unternehmen betreffende Änderungen bezüglich des Transparenzregisters. Bisher mussten sich lediglich Firmen in das Transparenzregister eintragen, wenn nicht alle erforderlichen Informationen in anderen Registern (insbesondere Handelsregister) eingetragen waren. Durch das TraFinG sind alle juristischen Personen des Privatrechts und eingetragenen Personengesellschaften zur Mitteilung an das Transparenzregister verpflichtet.

02 Apr 2021

Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts, vor allem: Wahlrecht für Personengesellschaften

Am 24.03.2021 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts beschlossen. Ein Kernpunkt des Entwurfs ist die Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften.

21 Mrz 2021

Hinweis zur Aufbewahrung von Thermobelegen

Bei vielen Barkäufen werden die Belege aus thermosensitivem Papier (Thermopapier) ausgegeben.

16 Mrz 2021

Verrentung von Immobilien

Achtung bei der Verrentung von Immobilien. Was man hierbei beachten sollte, um keinem Betrug zum Opfer zu fallen, wird in diesem Video erklärt. Zudem hat die Steuerkanzlei Dr. Siegel eine Checkliste zum Verkauf einer Immobilie auf Rentenbasis erstellt:
Checkliste_Immobilienverrentung

15 Mrz 2021

Verlustrechnung bei Kapitaleinkünften

Durch das Jahressteuergesetz 2019 ergeben sich bei der Verlustverrechnung bei Kapitalerträgen Änderungen, die im Nachfolgenden erläutert werden.

01 Mrz 2021

Besteuerung von in Deutschland tätigen YouTuber_innen in den USA

Für YouTuber:innen gibt es eine wichtige steuerliche Neuerung
Durch eine Änderung der US-amerikanischen Abgabenordnung kommt es unter Umständen zu einer Besteuerung von Einnahmen eines in Deutschland ansässigen Creators für Einnahmen aus Klicks auf Anzeigen, Abonnements, oder auch Funktionen wie den Super Chat. Nicht erfasst sind Einnahmen aus Firmenkooperationen, die ja nicht über YouTube abgewickelt werden.

12 Feb 2021

Steuerliche Begünstigung von energetischen Baumaßnahmen gemäß § 35c EStG

Seit dem 01.01.2020 werden über § 35c EStG energetische Baumaßnahmen an Gebäuden gefördert. Hierbei ist Voraussetzung, dass das Gebäude älter als zehn Jahre alt ist. Gefördert werden Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass das betroffene Objekt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, weshalb Mietobjekte von dieser Förderung ausgeschlossen sind. Im Gegensatz zu den Handwerkerleistungen nach § 35a EStG, werden bei der Förderung nach § 35c EStG Lohn- und Materialkosten gefördert.

03 Feb 2021

Der Hofladen im Steuerrecht

Aus vielen Gründen sehen sich Landwirte:innen veranlasst, ihre erzeugten Produkte selbst an den/die Endverbraucher:in zu vertreiben, also als Direktvermarkter:in aufzutreten. Ein häufiger Grund ist das Übergehen des Handels, um dessen Marge selbst zu behalten. Ein weiterer Grund ist, dass immer größer werdende Bedürfnis der Verbraucher:innen nach regionalen Produkten zu befriedigen.

27 Dez 2018

Termingerechte Einreichung der Buchhaltungsunterlagen

Als umsatzsteuerlicher Unternehmer ist man grundsätzlich zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet. Voranmeldungszeitraum ist grundsätzlich das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als EUR 7.500,00, ist der Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als EUR 1.000,00, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. In diesem Fall wird nur eine Jahreserklärung abgegeben.

19 Sep 2018

Die Bayerische Eigenheimzulage

Wer Wohneigentum erwerben oder bauen möchte, muss vor allem im Freistaat – und dort in Ballungsgebieten – mit hohen Ausgaben rechnen. Wäre es da nicht erfreulich, wenn der Freistaat Neueigentümer unterstützen würde? Genauso eine Unterstützung stellt die zum 01. September 2018, befristet bis zum 31. Dezember 2020, wieder eingeführte Bayerische Eigenheimzulage in Höhe von einmalig EUR 10.000,00 dar. Der Zweck der Eigenheimzulage besteht darin, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und die Eigentumsquote zu erhöhen. Auch, wenn die Richtlinien zur Eigenheimzulage hier insoweit davon sprechen, dass Wohneigentum der Stärkung der Identifikation mit dem Wohnort förderlich ist, so ist das wohl nicht die einzige Intention.