Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

07 Nov 2023
07 Nov 2023

Steuerliche Behandlung von Geldspenden

Kurz vor Weihnachten ist es meistens üblich, dass Unternehmen bzw. Unternehmer, sprich GmbH´s, Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Selbstständige oder Privatpersonen, gerne spenden. Aber wie wirkt sich das eigentlich auf die Einkommensteuer aus?
Je nach Rechtsform werden die Spenden vom Finanzamt unterschiedlich behandelt.

24 Mai 2023

Betriebsausgabenpauschale erhöht

Die Finanzverwaltung gewährt für bestimmte Berufsgruppen eine sogenannte Betriebsausgabenpauschale. So wird in H 18.2 EStH bei der Ermittlung der Einkünfte aus hauptberuflicher selbständiger schriftstellerischer oder journalistischer Tätigkeit, aus wissenschaftlicher, künstlerischer und schriftstellerischer Nebentätigkeit sowie aus nebenamtlicher Lehr- und Prüfungstätigkeit nicht beanstandet, wenn die Betriebsausgaben entsprechend pauschaliert werden. Mehr dazu lesen Sie im Infobrief.

06 Mrz 2023

Umsatzsteuer-Voranmeldung

Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist laut Definition eine Vorauszahlung der Steuer. Der Staat möchte damit verhindern, dass Firmen die jährliche Steuer auf einmal zahlen müssen. Dieses Vorgehen bedeutet zwar Aufwand, kommt aber den Firmen zugute, da man die Umsatzsteuerzahllast somit über das ganze Jahr verteilen kann. Gleichzeitig werden etwaige Zahlungsschwierigkeiten am Anfang des folgenden Jahres vermieden.

28 Feb 2023

Rechnungsanforderungen

Wichtig für alle Unternehmer ist die korrekte Ausstellung der Rechnungen. Fehlen hier Pflichtangaben, drohen Geldbußen. Damit Sie nichts vergessen, haben wir hier die Pflichtangaben sowie Sonderfälle aufgeführt.

26 Nov 2020

Überbrückungshilfe II

Die Bundesregierung hat mit dem aktuell aufgelegten Konjunkturprogramm ein weiteres Unterstützungsprogramm für Unternehmer geschaffen, die unter den Folgen der Corona Pandemie leiden – die sog. Überbrückungshilfe II.

15 Mrz 2020

Neuerungen der Kleinunternehmerregelung ab 2020

§ 19 UStG regelte bis einschließlich dem Veranlagungsjahr 2019 folgendes:
Unternehmer, welche die Umsatzgrenze in Höhe von EUR 17.500,00 nicht überschritten haben, und im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000,00 voraussichtlich nicht überschreiten, können die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Wer „Kleinunternehmer“ ist, kann insoweit davon profitieren, dass keine Umsatzsteuer auf den Rechnungen ausgewiesen und keine laufende Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden muss.

02 Jan 2020

Anhebung der Kleinunternehmergrenze ab 01.01.2020

Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer nach § 19 Umsatzsteuergesetz wird ab dem 01.01.2020 auf EUR 22.000,00 erhöht (bisher EUR 17.500,00).