Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

21 Dez 2022

Infobrief Jahreswechsel 2022/2023

Einen Auszug aus dem Jahressteuergesetz 2022 finden Sie hier. Zudem haben wir die wichtigsten steuerlichen Neuerungen zu den Themen

Umweltprämier für E-Autos
Inflationsausgleichsprämie
Corona-Schlussrechnungen
Verpflichtende Arbeitszeiterfassung
Steuererklärungsristen
Mindestlohn / Minijob / Midijob
Grundfreibetrag / Kinderfreibetrag / Kindergeld

24 Okt 2022

Fristverlängerung bei der Abgabe der Grundsteuererklärung bis 31.01.2023

Dies und weitere wichtige steuerliche Neuerungen für November 2022 sind in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

29 Jun 2022

Digitalisierung der Steuerunterlagen mit DATEV Meine Steuern

Für unsere Mandantinnen und Mandanten gibt es jetzt die Möglichkeit des digitalen Datenaustausches der Steuerunterlagen. Dazu empfehlen wir die von der DATEV eG zur Verfügung gestellte Plattform „Meine Steuern“.

„Meine Steuern“ ermöglicht der Mandantschaft – nach Freischaltung eines Zugangs durch unsere Kanzlei – das revisionssichere Hochladen und Kategorisieren der Steuerunterlagen. Bereits unterjährig können Belege jederzeit auf die Plattformen hochgeladen werden. Die Belege sind revisionssicher und jederzeit verfügbar bei der DATEV eG gespeichert.

12 Mai 2022

Vorstellung Ausbildung Steuerfachangestellte:r und Kauffrau/ Kaufmann Büromanagement an Realschule

Alica, Sandra und Stefan waren am 11.05. an der Mädchenrealschule Maria Ward in München und durften die Ausbildungsberufe „Steuerfachangestelle:r“ und „Kauffrau / Kaufmann für Büromanagement“ vorstellen. Die Schülerinnen waren sehr interessiert und es war spannend und interessant mit ihnen zu sprechen. Zudem konnten sie bei unserer Verlosung tolle Preise gewinnen und durften sich USB-Sticks mit nach Hause nehmen, auf denen die beiden Ausbildungen nochmal vorgestellt wurden. Wir wurden mit gutem Essen versorgt und hatten viele nette Gespräche. Nähere Infos zu den beiden Ausbildungsberufen, gibt es hier.

11 Mrz 2022

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27 Mrz 2019

PV-Anlagen und Steuern: kein Buch mit sieben Siegeln

Wird der mit einer PV-Anlage produzierte Strom nicht nur für eigene Zwecke verbraucht, sondern auch in das allgemeine Stromnetz eingespeist – also verkauft – liegt eine unternehmerische Tätigkeit vor, die dem Finanzamt anzuzeigen ist. Die Anzeige kann formlos erfolgen, optimaler Weise erfolgt diese mittels des „Fragebogen zur steuerlichen Erfassung
bei Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit“. Diesen findet man im Downloadbereich von www.finanzamt.bayern.de. Im Anschluss an diese Meldung wird dem Betreiber der PV-Anlage eine (neue) Steuernummer zugeteilt, die auch der Netzbetreiber für die Auszahlung der Gutschriften benötigt.