Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

13 Jan. 2026

Änderungen ab 01.01.2026 im Gemeinnützigkeitsrecht – Das müssen Vereine jetzt wissen

Zum 01.01.2026 treten durch das Steueränderungsgesetz 2025 zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft. Betroffen sind insbesondere gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Neuregelungen umfassen unter anderem höhere Freibeträge im Ehrenamt, angehobene Umsatz- und Zweckbetriebsgrenzen, Erleichterungen bei der zeitnahen Mittelverwendung, neue Vorgaben zur Umsatzsteuer sowie die Anerkennung von E-Sport als gemeinnützigen Zweck. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten steuerlichen Änderungen für gemeinnützige Organisationen ab 2026 und deren praktische Auswirkungen.

07 Jan. 2026

Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften und Teileinkünfteverfahren

Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten, so werden Einkünfte aus der Veräußerung dieser Anteile unabhängig von der Höhe der Beteiligung stets als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert nach § 15 EStG. Wenn nun aber eine natürliche Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft und dabei wesentlich beteiligt ist, regelt der § 17 EStG die Besteuerung. Die Veräußerungsergebnisse hieraus unterliegen der Einkommensteuerpflicht.

07 Jan. 2026

Abgrenzung Arbeitnehmerüberlassung oder Werk-/Dienstvertrag

Der Einsatz von Fremdpersonal, insbesondere über ausländische Unternehmen, erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung, da die Abgrenzung zwischen Werk- bzw. Dienstvertrag und
Arbeitnehmerüberlassung weitreichende arbeits-, sozialversicherungs- und haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich zieht.

07 Jan. 2026

Monatsinformation Januar 2026

Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die zum Teil die Steuern betreffen. Viele davon finden sich im Steueränderungsgesetz 2025, das am 19.12.2025 im Bundesrat beschlossen wurde.
Verzichtet der beherrschende Gesellschafter einer GmbH vor Eintritt des Versorgungsfalls auf seine Ansprüche aus einer Pensionszusage und erhält er hierfür eine Abfindung von der Gesellschaft, liegt hierin keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn die Pensionszusage aus betrieblichen Gründen abgefunden wird. Der Bundesfinanzhof hat sich mit diesem Beschluss von seiner bisherigen Rechtsprechung abgegrenzt.

04 Nov. 2015

Sonderurlaub

Bezüglich der Frage, ob ein Angestellter in bestimmten Fällen (wie z. B. Geburt des eigenen Kindes, der Tod eines nahen Angehörigen, die eigene Hochzeit oder auch gerichtliche
Ladungen als Zeugen) einen Anspruch auf Sonderurlaub hat, kann keine eindeutige Aussage getroffen werden.

22 Okt. 2015

Pflichtangaben in Rechnungen

Eine (elektronische) Rechnung ist ein Dokument, mit dem ein Unternehmer oder in seinem Auftrag ein Dritter über eine Lieferung oder sonstige Leistung gegenüber dem
Leistungsempfänger abrechnet. Dabei ist es gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird.

15 Okt. 2015

Werbungskosten zu Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit

Werbungskosen sind Ausgaben, die Sie haben, um Ihre Einnahmen zu sichern.
Die Voraussetzungen für den Werbungskostenabzug sind:
1. Die Werbungkosten müssen aus beruflichen Gründen entstanden sein. Sind Aufwendungen zum Teil beruflich und zum Teil privat veranlasst, ist eine Aufteilung
möglich, wenn der beruflich veranlasste Teil erkennbar und von nicht untergeordneter Bedeutung ist.
2. Auch vorab entstandene Werbungskosten können geltend gemacht werden – z. B. Bewerbungskosten.
3. Werbungskosten, die sich nachträglich als vergeblich herausgestellt haben, können auch abgezogen werden.
4. Berücksichtigt werden die Kosten in dem Jahr, in dem sie bezahlt wurden. Es gilt das Abflussprinzip.

21 Sep. 2015

Besteuerung der Kleinunternehmer

Für Unternehmer, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 17.500,00 nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000,00 voraussichtlich nicht
übersteigen wird, gilt die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG. Es sei denn, der Unternehmer erklärt, dass er auf die Anwendung verzichtet (optiert).

04 Sep. 2015

Bewirtungsaufwendungen

Von Bewirtungsaufwendungen spricht man, wenn im Vordergrund die Darbietung von Speisen und Getränken steht. Dazu gehören aber auch damit in Zusammenhang stehende Aufwendungen von untergeordneter Bedeutung (wie z. B. Trinkgelder und Garderobengebühren).

13 Juli 2015

Gleichzeitiger Anspruch des Behinderten-Pauschbetrages sowie von Aufwendungen für häusliche Pflege

Im Anwendungsschreiben zu § 35a EStG des Bundesministeriums der Finanzen vom10.01.2014 (Überarbeitung des BMF-Schreibens vom 15.02.2010) wurde Folgendes festgelegt:
Nimmt die pflegebedürftige Person einen Behinderten-Pauschbetrag nach § 33b Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 Satz 2 oder 3 EStG in Anspruch, schließt dies eine
Berücksichtigung dieser Pflegeaufwendungen als haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35a EStG bei dieser Person aus.