Kategorie 1 
                    
                    
                
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                        Art 1 
                    
                    
                
        09
        Juni
        2021
    
    Das Bundesministerium für Finanzen hat mit dem Schreiben vom 02.06.2021 verfügt, dass kleine Photovoltaikanlagen sowie Blockheizkraftwerk (BHKW) als Liebhaberei steuerlich unbeachtlich sind. Das heißt, dass weder Gewinne noch Verluste bei der Besteuerung berücksichtigt werden.
