Wichtige Änderung bei der Umsatzsteuer
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, ist ab dem 1. Juli 2026 eine wichtige Änderung beim Verkauf gebrauchter Maschinen und sonstiger Anlagegüter zu beachten.
Spenden sind grundsätzlich steuerlich als Sonderausgaben abziehbar. Hierbei sind folgende wichtige Punkte zu beachten:
Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft im Betriebsvermögen gehalten, so werden Einkünfte aus der Veräußerung dieser Anteile unabhängig von der Höhe der Beteiligung stets als Einkünfte aus Gewerbebetrieb besteuert nach § 15 EStG. Wenn nun aber eine natürliche Person Anteile an einer Kapitalgesellschaft verkauft und dabei wesentlich beteiligt ist, regelt der § 17 EStG die Besteuerung. Die Veräußerungsergebnisse hieraus unterliegen der Einkommensteuerpflicht.
