Steuerkanzlei Dr. Siegel Eingang

Aktuelles und Fachinformationen

22 Dez. 2025

Private Veräußerungsgeschäfte nach §23 EStG, speziell Immobilien und Grundstücke

Private Veräußerungsgeschäfte liegen vor, wenn bestimmte Wirtschaftsgüter innerhalb gesetzlich festgelegter Fristen verkauft werden. Gewinne hieraus können steuerpflichtig sein.

20 Aug. 2025

Die Umsatzbesteuerung juristischer Personen gem. §2b UStG

Der § 2b UStG regelt, wann juristische Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) – also z. B. Gemeinden, Städte, Landkreise, Zweckverbände, Hochschulen – umsatzsteuerlich als Unternehmer gelten.

30 Apr. 2025

Gutachterausschuss veröffentlicht Vergleichsfaktoren für den Landkreis Ebersberg

Mit Datum vom 12.02.2025 hat der Gutachterausschuss für den Landkreis Ebersberg Vergleichsfaktoren zur Bewertung von freistehenden Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften und Reihenendhäusern veröffentlicht. Jeweils enthalten sind Zweifamilienhäuser sowie Einliegerwohnungen. Die Vergleichsfaktoren leiten sich aus Verkäufen aus den Jahren 2022 und 2023 ab und sind für alle Bewertungen ab dem 01.01.2024 anzuwenden.

11 März 2025

Vergütung im Ehrenamt

Ehrenamtliches Engagement ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Gesellschaft. Viele Menschen investieren ihre Zeit und ihr Wissen in gemeinnützige Organisationen, Vereine und soziale Projekte. Trotz der grundsätzlichen Unentgeltlichkeit des Ehrenamts gibt es mögliche finanzielle Entschädigungen, die steuerlich begünstigt sein können.

23 Jan. 2025

Kleinunternehmerregelung – was gilt ab 01.Januar 2025

Die Kleinunternehmerregelung des § 19 UstG wurde mit dem Jahressteuergesetz 2024 an die Vorgaben der EU-Richtline angepasst. Dadurch ergeben sich einige Änderungen.

21 Nov. 2024

E-Rechnungspflicht ab dem Jahr 2025 nach § 14 UStG

Die Bundesregierung fördert die Verbreitung von elektronischen Rechnungen und plant die Einführung eines einheitlichen Meldesystems in der EU. Dadurch soll Mehrwertsteuerbetrug bekämpft werden. Zudem soll damit die Weiterverarbeitung der Rechnungen bei der buchhalterischen Erfassung und auch bei der Zahlung vereinfacht werden.
Die E-Rechnung betrifft alle inländischen Unternehmen und Gewerbetreibende im B2B-Bereich (Business-to-Business), die in Deutschland steuerpflichtig sind. Es müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, zu erstellen und zu versenden. Auch Kleinunternehmer (§ 19 UStG) sind davon betroffen.

11 Nov. 2024

Renovierungskosten bei vermieteten Immobilien

Egal, ob ein neuer Fußbodenbelag, ein moderneres Bad oder eine Fassadendämmung – die Kosten für Renovierungen oder Modernisierungen einer vermieteten Immobilie können vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Dabei macht das Finanzamt keinen Unterschied, ob es sich um kleinere Reparaturen handelt, wie ein verstopftes Abflussrohr und die Erneuerung einer Dusche, oder um aufwändige Renovierungen, wie eine Dachsanierung.

24 Okt. 2024

Besteuerung von Kapitallebensversicherungen

Es gibt zwei Arten von Lebensversicherungen: die Kapitallebensversicherung, die sowohl der Altersvorsorge als auch dem Todesfallschutz dient und die Risikolebensversicherung zur reinen Absicherung von Angehörigen.

Die Auszahlung von Risikolebensversicherungen an Hinterbliebene ist in der Regel (vgl. Freibetrag) steuerfrei.

Lebensversicherungsverträge die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden (Altverträge) sind in der Regel ebenfalls steuerfrei. Lebensversicherungsverträge die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden (Neuverträge) sind hingegen steuerpflichtig.

16 Okt. 2024

Zweitwohnungssteuer

Grundsätzlich muss jeder Bürger, der innerhalb der Bundesrepublik Deutschland neben seiner Hauptwohnung eine zweite Wohnung mindestens teilweise privat nutzt, eine Zweitwohnungssteuer bezahlen. Die Höhe wird von der jeweiligen Gemeinde, in der die zweite Wohnung liegt, festgelegt. Der Steuersatz liegt zumeist zwischen 7 % und 18 % von der Jahresnettokaltmiete.

26 Feb. 2024

Kleinunternehmerregelung § 19 UStG

Umgangssprachlich wird oft vom „Kleingewerbe“ gesprochen, im deutschen Recht existiert dieses Wort allerdings gar nicht.
Die Verwendung der Bezeichnung „Kleingewerbe“ ist wohl darauf zurück zu führen, dass viele Existenzgründer und Kleinunternehmer selbst von sich als Kleingewerbe sprechen. Im Umsatzsteuerrecht gibt es den Begriff des „Kleinunternehmers“. Dieser sagt aus, dass man unter bestimmten Schwellenwerten bleibt und deswegen die Vereinfachungsregel „ohne Umsatzsteuer“ nutzen kann. Hier handelt es sich oft um Neugründungen oder Nebenerwerbsbetriebe.