Eine Vermietung an Kinder, Eltern oder andere nahestehende Personen kann steuerlich ebenso anerkannt werden wie eine Vermietung an fremde Dritte. Entscheidend sind zwei getrennte Prüfungen: Ist das Mietverhältnis ernsthaft vereinbart und wie unter Fremden tatsächlich durchgeführt? Und erreicht die vereinbarte Miete die gesetzlichen Schwellen im Verhältnis zur ortsüblichen Marktmiete? Werden diese Anforderungen verfehlt, kann der Werbungskostenabzug teilweise oder vollständig entfallen.
Zum 01.01.2026 treten durch das Steueränderungsgesetz 2025 zahlreiche Änderungen im Gemeinnützigkeitsrecht in Kraft. Betroffen sind insbesondere gemeinnützige Vereine, Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften. Die Neuregelungen umfassen unter anderem höhere Freibeträge im Ehrenamt, angehobene Umsatz- und Zweckbetriebsgrenzen, Erleichterungen bei der zeitnahen Mittelverwendung, neue Vorgaben zur Umsatzsteuer sowie die Anerkennung von E-Sport als gemeinnützigen Zweck. Der folgende Überblick zeigt die wichtigsten steuerlichen Änderungen für gemeinnützige Organisationen ab 2026 und deren praktische Auswirkungen.
