Eine Vermietung an Kinder, Eltern oder andere nahestehende Personen kann steuerlich ebenso anerkannt werden wie eine Vermietung an fremde Dritte. Entscheidend sind zwei getrennte Prüfungen: Ist das Mietverhältnis ernsthaft vereinbart und wie unter Fremden tatsächlich durchgeführt? Und erreicht die vereinbarte Miete die gesetzlichen Schwellen im Verhältnis zur ortsüblichen Marktmiete? Werden diese Anforderungen verfehlt, kann der Werbungskostenabzug teilweise oder vollständig entfallen.
Wichtige Änderung bei der Umsatzsteuer
Für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, die die Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG anwenden, ist ab dem 1. Juli 2026 eine wichtige Änderung beim Verkauf gebrauchter Maschinen und sonstiger Anlagegüter zu beachten.
