Egal, ob ein neuer Fußbodenbelag, ein moderneres Bad oder eine Fassadendämmung – die Kosten für Renovierungen oder Modernisierungen einer vermieteten Immobilie können vollständig steuerlich geltend gemacht werden. Dabei macht das Finanzamt keinen Unterschied, ob es sich um kleinere Reparaturen handelt, wie ein verstopftes Abflussrohr und die Erneuerung einer Dusche, oder um aufwändige Renovierungen, wie eine Dachsanierung.
Achtung bei der Verrentung von Immobilien. Was man hierbei beachten sollte, um keinem Betrug zum Opfer zu fallen, wird in diesem Video erklärt. Zudem hat die Steuerkanzlei Dr. Siegel eine Checkliste zum Verkauf einer Immobilie auf Rentenbasis erstellt:
Checkliste_Immobilienverrentung
Seit dem 01.01.2020 werden über § 35c EStG energetische Baumaßnahmen an Gebäuden gefördert. Hierbei ist Voraussetzung, dass das Gebäude älter als zehn Jahre alt ist. Gefördert werden Maßnahmen, die nach dem 31.12.2019 begonnen haben und vor dem 01.01.2030 abgeschlossen sind. Weitere Voraussetzung ist, dass das betroffene Objekt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird, weshalb Mietobjekte von dieser Förderung ausgeschlossen sind. Im Gegensatz zu den Handwerkerleistungen nach § 35a EStG, werden bei der Förderung nach § 35c EStG Lohn- und Materialkosten gefördert.